Dienstag, 23. Oktober 2018

Werbung der Duken & von Wangenheim AG wird geprüft





Die Abendzeitung (30.09.2018) und die Süddeutsche Zeitung (19.10.2018) haben über die Werbeanlage der Duken & v. Wangenheim AG berichtet. Zur Erinnerung: Die Werbetafel verstößt gegen die Landschaftsschutzverordnung Isarauen. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist (noch) nicht bekannt.

Es ist erfreulich, dass sich der Bezirksausschuss Bogenhausen der Sache angenommen hat. Die Prüfung im Sinne einer Selbstverpflichtung der Behörden zu einer rechtmäßigen Verwaltung des Landschaftsschutzgebiets Isarauen führt hoffentlich zu mehr Kontrollen und Beseitigungen rechtswidriger Werbeanlagen.

Zur Klage noch eine Klarstellung: Die Klage wurde beim Amtsgericht München eingereicht und der Gerichtskostenvorschuss bezahlt. Im schriftlichen Vorverfahren nach § 276 ZPO teilte der Richter mit, es bestünde keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage aus Art. 141 Bayerische Verfassung und damit würde die Klage zurückgewiesen. Daraufhin hat der Kläger die Klage zurückgenommen.

Die stillen Naturgenießer, die im Landschaftsschutzgebiet nicht von Werbung gestört werden wollen, sind im Ergebnis rechtlos gestellt. Obwohl sie Steuern zahlen und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen, müssen sie materiell rechtswidrige Werbung hinnehmen und können nicht dagegen vorgehen. Dass die Behörden nichts gegen die Werbeanlage der Duken & v. Wangenheim AG unternehmen, zeigt das Problem auf: Die Interessen eines Gewerbetreibenden werden höher gewichtet als die Interessen vieler stiller Naturgenießer, die das Ganze in demütiger Geduld hinnehmen wie so viel an der Isar. Dass ohne Rechtsschutz der Leidtragenden einer Korruption Tür und Tor geöffnet ist, lässt Schlüsse auf die Entwicklungsstufe unseres Rechtsstaats zu .

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