Mittwoch, 29. Mai 2019

Anregung Bayerischer Landtag Artenschutz - Umweltausschuss


Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
12. Sitzung Donnerstag, 6. Juni 2019, 9:15 Uhr, Saal N 401
TOP I. 2. Gesetzentwurf Thomas Kreuzer u. a., LT-Drucksache 18/1816

Sehr geehrter Herr Flierl,
sehr geehrter Herr Friedl,

gestatten Sie uns bitte, dass wir uns an Sie als Berichterstatter wenden.
Wildfleck ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft und vor allem in urbanen Gebieten wie München aktiv. Wir verstehen und als zeitgemäße Nichtregierungsorganisation (NRO) bzw. Non-governmental organisation (NGO).

Wir hätten zwei Ergänzungswünsche an den Gesetzesentwurf:

1. § 1 Nr. 2 Buchst. b:

In Art. 5 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG wird ergänzt durch natürliche und juristische Personen mit Naturschutzbezug.
(3)1 Die Vorbereitung, Betreuung und Ausführung der Maßnahmen nach Abs. 1 kann auch Vereinen übertragen werden, in denen möglichst flächendeckend kommunale Gebietskörperschaften, Landwirte und anerkannte Naturschutzverbände und sonstige natürliche und juristische Personen mit Naturschutzbezug sich gleichberechtigt und für den Naturschutz und die Landschaftspflege einsetzen (Landschaftspflegeverbände).
Begründung: Will der Staat Erfolg beim Naturschutz haben, muss er den Kreis der Akteure erweitern. Da die Zivilgesellschaft sich immer weiter ausdifferenziert, muss das Gesetz möglichst allen Rechtsformen gerecht werden. Naturschutzorganisationen in der Form einer gemeinnützigen GmbH oder Einzelpersonen mit eigenen Biotopen oder Firmen der Naturschutzbranche sollten nicht aus der Möglichkeit der Teilnahme an einem Landschaftspflegeverband ausgeschlossen werden.

2. § 1 Nr. 3:

In Art. 5b Nr. 1 BayNatSchG wird der Gebietstyp „Landschaftsschutzgebiet“ und „Naturpark“  in den Kreis der förderberechtigten Gebiete aufgenommen.

Begründung: Gerade in urbanen Gebieten spielen Landschaftsschutzgebiete eine große Rolle. Und in der Stadt befinden sich auch viele Menschen, denen Natur vor Ort wichtig ist. Diese Menschen sollten nicht von förderwürdigen Projekten abgehalten werden. Auch Naturparks sind wichtig, weil sie nicht so hohe fachliche Anforderungen an Projekte stellen. Somit können viele Menschen angesprochen werden, um den Naturschutzgedanken zu verbreiten und auch die Grenzen des Naturschutzes aufzuzeigen.

Diese E-Mail ist veröffentlicht und unterliegt keiner datenschutzrechtlichen Beschränkung:

Eine Weiterleitung an Entscheidungsträger begrüßen wir sehr.



Dr. Stefan Engelsberger


Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München


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