Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat HA I/25
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstr. 19
80466 München
Bewerbung um eine Konzession für eine kulturelle
Veranstaltung am Vater-Rhein-Brunnen für die Jahre 2017-2019
I. Tatsachen und Folgen für die Bewerbung
1. Wildfleck
ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese
Rechtsform ist staatlich gewünscht und gesetzlich normiert, z. B. in § 4 Satz 2
GmbHG.
Folge: Diese Bewerbung ist
gleichberechtigt mit anderen Akteuren
der Zivilgesellschaft im Verfahren zu berücksichtigen, von gemeinnützigen
Vereinen bis hin zu Einzelpersonen.
2. Die Vergabe der Konzession ist im
Stadtrat umkämpft. Laut gefestigter Analyse und Medienmeinungen liegt politische Einflussnahme vor. Von einem
neutralen, rechtmäßigen Verfahren kann nicht ausgegangen werden. Aufgrund
offensichtlicher Unregelmäßigkeiten besteht Unsicherheit.
Folge: Seriöse Partner für eine Bewerbergemeinschaft können von Wildfleck auf die Schnelle nicht
gefunden werden.
3. Die Ausschreibung richtet sich an Gastronomiebetreiber und kommerzielle Veranstalter. Erwähnt sind
ein größerer Biergartenbetrieb mit Livemusik, bzw. Diskothekenbetrieb.
Folge: Die Fläche soll ausdrücklich für Gastronomie genutzt werden. Damit entfällt der bisher vorgetragene Grund
der „Kulturförderung“. Gastronomie ist jedoch keine Aufgabe der Gemeinde, zumal
gegenüber in Räumen des Deutschen Museums ab Sommer 2017 Gastronomie angeboten
wird.
4. Die Bürgerversammlung Altstadt-Lehel hat sich am 1. Dezember 2016 gegen
Alkoholausschank-Lizenzen in öffentlichen Grünanlagen ausgesprochen.
Des Weiteren haben sich Bürgerversammlungen
der fünf Vorjahre jeweils gegen die gastronomische Strandveranstaltung
entschieden.
Folge: Der geplante
Alkoholausschank richtet sich gegen den demokratisch geäußerten Bürgerwillen des betroffenen Bezirks
Altstadt-Lehel.
5. Der Vater-Rhein-Brunnen soll drei Jahre
lang der gewidmeten Nutzung einer Grünanlage
im Landschaftsschutzgebiet entzogen werden. Die drei Monate Gaststättenbetrieb
umfassen auch jeweils zwei Wochen für den Auf- und Abbau. Mithin sind während
der Zeit der Vegetationsperiode und dem Brunnenbetrieb 80% der Großgastronomie
vorbehalten und nicht dem stillen Natur- und Brunnengenuss.
Folge: Die Gruppe der stillen Naturgenießer wird ausgeschlossen
und an den Rand gedrängt. Zeitlich in die Monate April und Oktober und örtlich
auf die Hundewiese nebenan. Es handelt sich um eine faktische dauerhafte Nutzungsänderung, der die Rechtsgrundlage fehlt.
6. Nach Handelsregisterauszügen hat die
Betreiberin Urbane Ereignisse HUB GmbH (AG München HRB 162294) mit Ihren
Mehrheitsgesellschaftern „die urbanauten GbR“ in den Jahren 2012 und 2013 jeweils
über 300.000 EUR Rohgewinn für ihr
markenrechtlich geschütztes Eventformat „Kulturstrand“ erzielt.
Folge: Die unentgeltliche Dienstleistungskonzession
widerspricht wirtschaftlicher Haushaltsführung. Aufgrund der politischen
Unregelmäßigkeiten kann von einer unverhältnismäßigen
Begünstigung eines einzelnen Gastronomen ausgegangen werden.
Für eine entgeltliche
Konzession müsste eine Ausschreibung
nach GWG erfolgen (VG München v. 31.05.2016, Az. M 7 E 16.2304, II. Abs. 2).
7. Bürgerschaftliche
Teilhabe ist in der „Ausschreibung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Erfahrungen
bei der Organisation von Nachbarschaftsfesten werden nicht anerkannt. Es
erfolgt ein Zwang zu einer kommerziellen Nutzung im oben genannten
Sinne.
Folge: Kulturelle Ausdrucksformen
sind gastronomischen Zwängen unterworfen und eigenständig nicht möglich. Der
Ausschluss von aktiven Bürgern und die Privilegierung
etablierter Eventgastronomen führt zur Delegierung kultureller Auswahlentscheidungen
an diese. Dies führt zur Kulturhegemonie
der sich weltweit gleichenden Beschränkung auf getränkeabsatzfördernde kulturelle
Manifestationen: Easy-Listening-Berieselung.
Die Stadt stellt sich bewusst und
ausdrücklich gegen eine mögliche kulturelle Äußerung eines Teils der
Bürgerschaft, den wir noch gar nicht kennen. Die Ausschreibung ist breiten
Kreisen potenzieller Kulturträger gar nicht bekannt. Viele sind von den
Querelen abgeschreckt. Die Entwicklung
einer Stadtteilkultur ist somit unmöglich und nur noch etablierte
Eventgastronomen bestimmen, wer auf die Bühne kommt und wer nicht. Im konkreten
Fall wird die Ausdrucksform der gewachsenen Isarkultur verhindert, die in Jahrzehnten nie kommerziell und
vereinheitlicht war, sondern heterogen-individualistisch und den stillen
Freuden selbstbestimmten Lebens zugeneigt. Einfach gestrickte Massenevents gibt
es überall. An der Isar werden sie nun etabliert und die eigene lokale Kultur
erstickt. Dieser Kulturkampf der global profitorientierten Eliten gegen
selbstbestimmte lokale Akteure stößt weltweit auf Widerstand und ist noch nicht
entschieden.
8. Es wird die Fähigkeit, eine „qualitativ
hochwertige Kulturveranstaltung“ durchzuführen, verlangt.
Folge: Der Begriff „qualitativ hochwertig“ ist unbestimmt und
nicht operationalisierbar. Eine sachlich neutrale Auswahlentscheidung somit
nicht möglich, da subjektiv wertend. So halten viele Menschen, die bisherigen
Strandveranstaltungen für qualitativ nicht hochwertig, je nach kulturellem
Verständnis. Gerade hier zeigt sich die Willkür der Stadt, die sich politischen
Motivationen und Interessenslagen hingibt.
II. Eckpunkte der Bewerbung
1. Es bewirbt sich die Wildfleck gUG mit dem Bezirksausschuss
Altstadt-Lehel als Bewerbergemeinschaft. Ein entsprechender Antrag ist
gestellt.
Erklärung: Mit der Bewerbergemeinschaft
werden die ausgegrenzten Gruppen der stillen Naturgenießer und der lokalen Bürgerschaft
inkludiert. Konfliktlagen können so nicht weiterhin ausgeblendet und
totgeschwiegen werden. Die bindende Satzung der Wildfleck und die
bürgerschaftliche Vertretung garantieren für eine Veranstaltung ohne Interessenkonflikte.
2. Die Bewerbung wird auf einen Monat beschränkt und zwar auf
August/September.
Erklärung: Ein Monat Veranstaltung
reicht aus. So bleibt auch die Möglichkeit, die anderen zwei Monate letztmals
an Gastronomen zu vergeben. Würden die beiden bisherigen Betreiber dafür
gewonnen, wäre ein weiterer Konflikt befriedet. Angesichts von 100.000 EUR
Rohgewinn pro Monat würde sich das für die Betreiber auch lohnen, da sie sich
die Infrastruktur teilen können. Im Ergebnis macht diese Vorgehensweise den „Shared Space“ der Isar deutlich, der
keinesfalls von Einzelgruppen und Einzelfirmen gepachtet, sondern für Alle da ist.
3. Auf Alkoholausschank wird verzichtet.
Vielmehr werden innovative Non-Alk-Drinks
angeboten. Dazu sind örtliche Wirte und interessierte Menschen eingeladen.
Erklärung: Der kommerzielle Suff hat ein Ende. Wer Alkohol vorzieht,
kann jederzeit seine Getränke mitnehmen. Der Lehel-Strand bekommt ein eigenes Profil und gibt vielen Menschen
Anregung für einen alkoholfreien entspannten Aufenthalt an einem Wildfluss.
4. Das
Kulturangebot wird vom Bezirksausschuss ausgewählt. Für dessen unabhängige Arbeit
biete ich eine bedingungslose Schenkung von 1.000 EUR an.
Erklärung: Der Bezirksausschuss ist
das einzige offene und demokratische Organ für alle, also Einheimischen und Zuwanderern aus Oberbayern und der Welt. Also
solcher soll er sich an der kulturellen Stadtteilentwicklung
als Plattform und Jury beteiligen.
Die bisherige Privatisierung des Kulturbegriffs, sogar mit einer eingetragenen
Marke („Kulturstrand“), ist Gift für eine offene
Stadtgesellschaft.
5. Die Ausstattung reduziert sich auf die Bar und die Bühne am Rande der Ludwigsbrücke. Es gibt die üblichen
Sitzgelegenheiten wie Liegestühle,
jedoch keine Bierzeltgarnituren. Keine Werbung. Für die Freiraumgestaltung wird
die Idee „Garten der Kulturen“ der
Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom
16.01.2017 aufgegriffen.
Erklärung: Der Charakter des Orts
bleibt gewahrt. Toiletten werden aufgrund der Gastronomie auf der Museumsinsel
und unter der Ludwigsbrücke nicht mehr benötigt. Der Garten der Kulturen zeigt
auf, wie heutzutage urbane Grünanlagen gestaltet werden können. Die Übernahme
der Idee einer bisher unbeteiligten Fraktion trägt weiter zu einer Befriedung der politischen Landschaft
bei.
6. Im hinteren Teil werden Installationen und
Performances zu „wilden Kulturen“ geboten.
Erklärung: Dies entsprich der
Wildfleck-Philosophie der Wildheit und
Wildnis auch in urbanen Landschaften. Die gewachsene Isarkultur ist z. B.
wild in diesem Sinne, weil sie ungeordnet und unorganisiert auftritt und gelebt
wird. wilde Kulturen setzen den Kontrapunkt zum Garten der Kulturen.
7. An einem Ort wird eine Einsiedelei unterhalten.
Erklärung: Dies ist mein
persönlicher Beitrag zur Isarkultur. Manifestierter
Individualismus, der so vor allem in Großstädten gelebt wird und keinem
Gruppen- oder Konsumzwang unterliegt. Die Kraft
der Persönlichkeit als gelebte Isar-Spiritualität
und Alternative zum Einheitsbrei des Massenevents.
8. Finanzierung:
Diese hängt vom bürgerschaftlichen Engagement
ab. Meine Beträge als auch eigener Zeitaufwand sind gesichert. Geld kann ich hinterlegen.
9. Auswirkung auf Bewertungskategorien:
Naturschonendste Vorgehensweise durch
Vermeidung schädlicher Handlungen. Einzige Bewerbung, die Alkohol von Kindern
fernhält. Bezirksausschuss und Bürger direkt eingebunden. Kreativität dank
Bürgervielfalt.
Respekt vor anderen Nutzergruppen. Attraktivität
durch Alleinstellungsmerkmal „Isarkultur“.
München, 20.01.2017
Dr. Engelsberger
Dipl. sc. pol. Univ. Diplom-Verwaltungswirt
(FH)
Bankfachwirt (IHK)
Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan
Franz Karl Engelsberger
Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr.
11, 80538 München
E-Mail: post@wildfleck.org
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