Mittwoch, 29. Mai 2019

Anregung Bayerischer Landtag Artenschutz - Umweltausschuss


Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
12. Sitzung Donnerstag, 6. Juni 2019, 9:15 Uhr, Saal N 401
TOP I. 2. Gesetzentwurf Thomas Kreuzer u. a., LT-Drucksache 18/1816

Sehr geehrter Herr Flierl,
sehr geehrter Herr Friedl,

gestatten Sie uns bitte, dass wir uns an Sie als Berichterstatter wenden.
Wildfleck ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft und vor allem in urbanen Gebieten wie München aktiv. Wir verstehen und als zeitgemäße Nichtregierungsorganisation (NRO) bzw. Non-governmental organisation (NGO).

Wir hätten zwei Ergänzungswünsche an den Gesetzesentwurf:

1. § 1 Nr. 2 Buchst. b:

In Art. 5 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG wird ergänzt durch natürliche und juristische Personen mit Naturschutzbezug.
(3)1 Die Vorbereitung, Betreuung und Ausführung der Maßnahmen nach Abs. 1 kann auch Vereinen übertragen werden, in denen möglichst flächendeckend kommunale Gebietskörperschaften, Landwirte und anerkannte Naturschutzverbände und sonstige natürliche und juristische Personen mit Naturschutzbezug sich gleichberechtigt und für den Naturschutz und die Landschaftspflege einsetzen (Landschaftspflegeverbände).
Begründung: Will der Staat Erfolg beim Naturschutz haben, muss er den Kreis der Akteure erweitern. Da die Zivilgesellschaft sich immer weiter ausdifferenziert, muss das Gesetz möglichst allen Rechtsformen gerecht werden. Naturschutzorganisationen in der Form einer gemeinnützigen GmbH oder Einzelpersonen mit eigenen Biotopen oder Firmen der Naturschutzbranche sollten nicht aus der Möglichkeit der Teilnahme an einem Landschaftspflegeverband ausgeschlossen werden.

2. § 1 Nr. 3:

In Art. 5b Nr. 1 BayNatSchG wird der Gebietstyp „Landschaftsschutzgebiet“ und „Naturpark“  in den Kreis der förderberechtigten Gebiete aufgenommen.

Begründung: Gerade in urbanen Gebieten spielen Landschaftsschutzgebiete eine große Rolle. Und in der Stadt befinden sich auch viele Menschen, denen Natur vor Ort wichtig ist. Diese Menschen sollten nicht von förderwürdigen Projekten abgehalten werden. Auch Naturparks sind wichtig, weil sie nicht so hohe fachliche Anforderungen an Projekte stellen. Somit können viele Menschen angesprochen werden, um den Naturschutzgedanken zu verbreiten und auch die Grenzen des Naturschutzes aufzuzeigen.

Diese E-Mail ist veröffentlicht und unterliegt keiner datenschutzrechtlichen Beschränkung:

Eine Weiterleitung an Entscheidungsträger begrüßen wir sehr.



Dr. Stefan Engelsberger


Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München


Donnerstag, 9. Mai 2019

Wildfleck schreibt Frau Stadtbaurätin Dr. (I) Elisabeth Merk zum Isarplan

Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzung vom 02.05.2019, vertagt auf 22.05. oder 29.05.2019

Kurzübersicht dieses Schreibens
1. Einklagbaren Hochwasserschutz beachten, Grünen-Antrag nicht umsetzbar,
2. Naturschutz beachten. Auslichtungen rechtswidrig,
3. Volksbegehren Artenschutz vor Umsetzung, Artgerechte Neupflanzungen notwendig,
4. Gezielte und neutrale Öffentlichkeitsbeteiligung anliegender Bürger fehlt,
5. Explizit: Alkoholverkauf, Alkoholsucht und Isarkultur,
6. Hinweis auf einklagbares Umweltinformationsgesetz.


Sehr geehrte Frau Stadtbaurätin,

gestatten Sie mir bitte den Wunsch, folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Die Stadtratsfraktion Die Grünen Rosa Liste hat einen Antrag eingebracht, worauf der Tagesordnungspunkt vertagt wurde.


Punkt 2c dieses Antrags ist nicht umsetzbar.
Isarbalkone und Treppen zum Fluss mit Sitzstufen lägen im Überschwemmungsgebiet der Isar.


Nach § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dort die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen untersagt.
Eine Ausnahme nach Abs. 5 bedürfe einer Prüfung der Auswirkung auf den Hochwasserschutz.
Dabei wären auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu prüfen. Es handelt sich dabei um ein subjektiv öffentliches Recht.
Der Deutsche Bundestag hat sich für diesen einklagbaren Drittschutz entschieden.


Auch die Qualifizierung der Bauvorhaben nach § 78a Abs. 1 Nr. 1 WHG und eine Ausnahme nach Abs. 2 wären drittschützend.
Die Landeshauptstadt München hat diese Tatsachen bisher nicht berücksichtigt. Es finden sich keine Aussagen zum Überschwemmungsgebiet.

Ich rege an, diese gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Stadtrat darüber zu informieren.
Es ist eine offenkundige Tatsache, dass ein Rückbau der Ufermauer das Überschwemmungsgebiet verändert.
Ein Meilensteinplan noch in 2019 ist nicht machbar, da die Nachbarschaft in diesem Verfahren klagebefugt ist.
Die Nachbarschaft besteht auch aus den Ober- und Unterliegern, deren Keller schnell volllaufen können.
Die Landeshauptstadt München ginge mit einem überhasteten Verfahren ein großes Klage- und Haftungsrisiko ein.

2. Die beschriebenen „Auslichtungen“ des naturnahen Gehölzbestands sind rechtswidrig.
Sie betreffen die Gewässerrandstreifen der Isar. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern ist nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 WHG verboten.
Ein Verbot enthält auch Art. 16 Abs. 1 Nr. 1 BayNatSchG.
Eine Ausnahme wegen weniger Menschen, die Beton einer naturnahen und ökologisch wertvollen Isar vorziehen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Auf Privatgrund sind solche „Gärten des Grauens“ möglich. Es gibt aber erste Einschränkungen von Kommunen.
Der Stadtrat sollte darüber informiert werden, dass er sich gegen das Gesetz stellt.

3. Außerdem sollte der Stadtrat darüber informiert werden, dass es ein Volksbegehren „Artenschutz“ gegeben hat. Der Bayerische Landtag wird dieses Volksbegehren umsetzen.



Die Bayerische Staatsregierung weitet in § 5 des Gesetzentwurfs den Gewässerrandstreifen für Grundstücke des Freistaats Bayern sogar auf zehn Meter aus.

Der sogenannte „Isarrahmenplan“ berücksichtigt diese Vorgaben und damit den Volkswillen nicht.
Die „Auslichtungen“ waren bisher Rodungen, die zwar den Zugang für Menschen leichter ermöglichten, jedoch den Raum von Kleintieren und Vögeln nahmen.
Jegliche Rodung von Pflanzen in Städten ist klimaschädlich und widerspricht den UN-Klimazielen.
Die Sitzungsvorlage enthält das Wort „Klima“ kein einziges Mal und auch kein zusammengesetztes Wort mit „-klima-„.
Ein Verzicht auf weitere Auslichtungen und eine Aussaat und Anpflanzung eines artenfreundlichen Bewuchses entspräche den gesetzlichen Vorgaben und dem Volksbegehren.
Hier gibt es zwar kein Klagerecht wie beim Hochwasserschutz. Der Bürger könnte sich aber durch das von der Stadtverwaltung begrüßte „Guerilla Gardening“ selbst behelfen.
Es bestünde dabei die Gefahr einer unsachgemäßen Bepflanzung. Es wäre wünschenswert, diese Maßnahmen dem Gartenbauamt zu übertragen.

4. Die Aussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind unvollständig.
Es fehlen Hinweise auf Anträge der Bürgersammlung Altstadt-Lehel.



Der Wunsch nach Erhalt der naturnahen Isar wurde von der Bevölkerung mehrheitlich geäußert, aber von der Verwaltung abgelehnt.
Die Bevölkerung wurde auch nicht in der Flussrunde berücksichtigt. Es dürfen daran außer Mandatsträgern nur ausgewählte Personen teilnehmen, die sich für
den Isarrahmenplan aussprechen, bzw. diesen nicht in Frage stellen. Auch die Spaziergänge sind so gestaltet, dass der Teilnehmerkreis
begrenzt und einseitig ist. Es fehlen Breitenwirkung als auch Neutralität. Veranstaltungen werden zudem dem Betreiber des Kulturstrands überlassen, der einen Interessenskonflikt als Gastwirt hat.
Bei allem entsteht der Eindruck. der Isarrahmenplan sei von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung herbeigesehnt, was nicht in Ansätzen erkennbar ist.

Eine Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit ist wünschenswert. Der komplexe Sachverhalt von Hochwasserschutz über Denkmal-, Naturschutz hin zur Bedeutung der Isar für das Stadtklima und die Gefahr einer Übernutzung hin zur Partymeile sollte jedem betroffenen Anlieger im Isargebiet (einige Zehntausend) übersichtlich dargestellt und zugesandt werden. Dabei sollte auf kindliche Erklärungsversuche verzichtet werden wie z. B. einem Papierfernrohr oder kindlicher Rhetorik wie dem Spruch, man müssen dem Bürger die Angst nehmen. Aktive Bürger haben keine Angst vor Entwicklungen, sondern informieren sich und wägen ihre Interessenslage ab. Mit Erwachsenen spricht man nicht so, wie es das Stadtplanungsreferat tut.

5. Auch Werbeträger, die von einer „hochwertigen Kulturveranstaltung“ am Vater-Rhein-Brunnen sprechen sind einer Glaubwürdigkeit bei ästhetisch gebildeten Bürgern nicht zuträglich. Eine Notwendigkeit des Alkoholverkaufs in nahen Abständen und damit die Förderung der Alkoholsucht sollte begründet werden. Dies hinsichtlich der Kioskkultur in Großstadtgebieten (Cornern HH Schanze usw.) und ihrer Einbettung in die Münchner Isarkultur, die in der Mitte noch fast ursprünglich und nicht besoffen und vergrillt ist.

6. Wildfleck hat umfassende Auskunftsanträge nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird diese gesetzlich und einklagbare Form der Informationsbeschaffung weiterhin beschreiten.

Ich veröffentliche dieses Schreiben auf Wilde Isar Blog.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Stefan Engelsberger


Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München

Sonntag, 31. März 2019

Die Zerstörung der nördlichen Wilden Isar

Wie jedes Jahr, so auch heuer wieder: Die erste Radtour der Isar entlang von München nach Norden lässt Schreckliches erwarten. Seit vier Jahren wird das ehemalige Weltklasse-Landschaftsschutzgebiet  Isarauen systematisch zerstört und seiner Wildästhetik beraubt. Für Kenner und Liebhaber sind die Auswüchse der Auslöschung von Wildheit wie ein Schlag in den Unterleib: dumpf, ohne Abwehrmöglichkeit und jeglichen Respekt vor menschlicher Sinneswahrnehmung vermissend.

Beginnen wir mit der Ostseite der Isar bei Unterföhring. Ehemals ein Dschungel, eine Flussaue, die wild und unberührt wirkte. Der Damm des Isarkanals gepflegt verwildert. Die Forstwirschaft unsichtbar. Der Isarradweg und ein paar Wirtschaftswege kaum zu bemerken. Nicht besonders breit, bemoost, uneben und die Vorstellung verleihend, im Regenwald des bayerischen Amazonas zu radeln. Der Uferbereich der Isar war streckenweise undurchdringlich. Man respektierte die Pflanzen und Tiere, die mit Dornen und Gestrüpp umzugehen wussten und erfreute sich an der Szenerie, die ein starkes Gefühl des Einsseins mit der Schöpfung aufkommen ließ.

Die Zerstörung dieses Wildidylls begann dann mit dem Hochwasser 2013. Der Radweg, der nahe am Ufer verlief, war ein bisschen beschädigt und wurde als irreparabel eingeordnet. Das hatte zur Folge, dass eine breite Straße in den Regenwald hinein gekiest wurde. Mit kleinen Huckeln und Buckeln und Kurven war es damit vorbei. Es war der erste Radschnellweg Münchens entstanden: gerade, breit, eben und ohne Bäume und Gebüsch, das ja einem Radfahrer auf den Kopf fallen könnte. Was damals noch möglich war: Den alten Weg gab man der Natur zurück. Bagger gruben Teile davon um. Nicht mal Crossbiker war es möglich, die hineingelegten Baumstämme zu überwinden. Nur gehende Naturgenießer waren in der Lage, an die Isar vorzudringen. Ein nobler Ersatz für die Schneise, die wegen der neuen Straße geschlagen wurde. Einmal mehr zeigte sich die gewohnte Weltklasse Verantwortlicher, die den Charakter der Isarauen begriffen hatten und ihn bewahren halfen.

Es ging nicht lange gut. Neue Verantwortliche ohne Bezug zum Landschaftsschutzgebiet Isarauen, ohne Bezug oder gar Gefühl zu Menschen, die gerade die Wildästhetik und die unberührten Stellen schätzen und lieben: Diese Verantwortlichen rodeten die Böschung am Damm des Isarkanals, räumten den Uferweg frei, schnitten jeglichen Ansatz eines Gebüschs an diesem Uferweg weg und sorgten dafür, dass die Isar nun über Kilometer hinweg für Massen zugänglich ist: ein Hauptziel westlicher Zivilisation seit einigen Jahren. Das sieht nun so aus:








Grillende Partypeople hat es in diesem Bereich 40 Jahre nicht gegeben. Auch weiter oben am Poschinger Weiher fand sich ein das erste Monstergrillen der Saison und rief wehmütige Erinnerungen an erhabene Wildtiererlebnisse mit schwimmenden Bibern und hungrigen Bussarden hervor. Die Zeiten sind vorbei.


Dazu kommt noch das sogenannte Eschensterben, das heuer zur Ausholzung großer Bereiche des Auwalds geführt hat. Dass es sich nicht immer um Eschen handelt, sieht man. Was hätte ich der Waldbesitzervereinigung geben müssen, um die schönsten Bäume zu erhalten?






Ein Stich ins Herz dann am ehemals schönsten, vielen verborgene Teil des Isarradwegs. Eine alte, eingewachsene Strecke, von Wald umsäumt, die Oberfläche weich vom Moos und den Fichtennadeln, die in der Mitte liegenblieben. Welch ein Genuss, die Tretkurbel mit minimaler Kraft zu bewegen und den Zahnriemen zu fühlen, wie er sich laut- und nahtlos an das Ritzel schmiegt. Das ganze Bewegungsspiel von Mensch, Technik und Oberfläche vereinte sich zu einer Gesamterfahrung, verdichtet durch die unmittelbare Wahrnehmung der Natur. Auch Autofahrer und Piloten kennen dieses Gefühl zwischen Erdung und höherer Sphäre. Leider hat man einen Teil des Fichtenwaldes gerodet und dieser Genuss fällt künftig weg. Nächstes Jahr ist wahrscheinlich die nächste noch verbliebene Baumreihe dran. Ob aufgeforstet wird?



Es gibt noch ein paar Juwelen am Isarradweg, die an die alte Liebe der Einheimischen, Locals, Native People, Autochthonen oder Indigenen erinnert. Verbotsschilder zum Beispiel aus einer Zeit, in der man natürlichen Lebensraum noch zu verteidigen wusste. Ohne die großen Generationen, die solche Schilder aufgestellt und vollzogen haben, wäre die Isar schon heute ein Rummelplatz, wie sie es in wenigen Jahren sein wird und zwar von München bis Freising. Da hilft auch kein Heimatministerium.


Nur eine Szenerie bezeugt, dass noch Menschen in Verantwortung stehen, die ein Gespür für Wildästhetik haben. Einer hat sich getraut, nach der notwendigen Fällung eines im Sturm beschädigten Baums, gerade diesen in der Isar liegen zu lassen. Vielleicht lässt man ihn noch eine Weile dort. Stille Naturgenießer werden sich ob des Motivs erfreuen und ihre Seele reinigen.



Andere freuen sich, dass sie über den neuen vierspurigen Föhringer Ring schneller von A nach B kommen.





Zur Aufgabe jeglichen gestalterischen Anspruchs passt auch die neue Architektur. Auf der Hangkante bei Unterföhring beweisen Bauherr und Architekt, dass sie den ursprünglichen Charakter der wilden Isar negieren und die Landschaft nach ihren Vorstellungen formen. Die Altbewohner erfreuten sich, wie links zu sehen ist, der Vegetation und ließen Bewuchs stehen. Der Bereich rechts und unten ist mittlerweile plattgemacht und für Naturgenießer wertlos. Hauptsache, die Aussicht der Neubewohner ist frei.


Und auch der Herzogpark hat gelitten. Wie schön war die Zeit, als man stolz auf seine Superreichen war, die im Hintergrund agierten, aber immer Sinn für ihre Umgebung hatten. Vor allem waren sie so cool, ihr Baurecht nicht auszunutzen, sondern große Gärten zu unterhalten und sich in ihrer Villa hinter Gebüsch zurückzuziehen. Alles vorbei. Man baut auch im ehemaligen gediegenen Viertel Kästen mit Wohnungen hin und entzieht dem Bereich die Exklusivität, die einer städtischen Oberklasse immer zu eigen war: das Zeigen, dass man nicht jeden Winkel wirtschaftlich verwerten muss. Man konnte sich wilde Gärten leisten.



Bleibt noch die letzte Hoffnung Englischer Garten. Dort, so meinte man, sei die Zeit stillgestanden und das Weltklasseformat Münchner Isarkultur würde gepflegt. Die Bilder sprechen eine andere Sprache. Oben sieht man das Gerüst des neuen Parkhauses am Bayerischen Rundfunk in Freimann nebst Schuttdeponie. Unten ein Baumstumpf am Oberföhringer Wehr, der keine Zeichen von Fäulnis hat. Irgendeinen Grund für die Fällung werden die neuen Verantwortungsträger schon zu formulieren wissen.



Oje, sagen Sie, was kann man tun? Nichts. Ich dokumentiere den Wandel. Die Menschen, die in den 70ern, 80ern die Naturschutzbewegung getragen haben, sterben weg. Die 40-60jährigen, die davon durch die erhaltene Natur profitiert haben, stecken im Arbeitsprozess und kümmern sich um den materiellen Wohlstand. Und die Jüngeren kennen es nicht anders. Die Zerstörung kann nur aufgehalten werden, wenn die Verantwortlichen in den Schlüsselpositionen ausgetauscht werden. Bis dahin sollte man alles versuchen, um die noch vorhandenen Schönheiten der Wilden Isar aufzunehmen und sie in der Erinnerung persönlich zu verewigen. Man muss immer weiter gehen, um sie noch zu finden.

Dienstag, 12. März 2019

Offener Brief an Frau Herzogin Helene in Bayern

Sehr geehrte Frau Herzogin Helene in Bayern,

laut Münchner Merkur ist Ihnen ein Hund entlaufen, weil er nicht angeleint war. Wildfleck hat dafür kein Verständnis. Freilaufende Hunde hetzen Wildtiere und reißen Rehe. Sie gehen auch vielen stillen Naturgenießern, Wanderern und Spaziergängern auf die Nerven. Mit groß angelegten Suchaktionen werden Steuerzahler mit diesem Hobby Weniger belastet. Einzelne Hundehalter genießen die Aufmerksamkeit, die dieses Thema bietet.

Wir hoffen, Sie bilden sich fort, z. B. bei der Jägerschaft vor Ort. Gute Jäger erziehen ihre Hunde im Frühstadium und nehmen Rücksicht auf Mensch und Tier. Viele Menschen wollen in freier Natur Wildtiere sehen oder spüren, dass es Wildtiere gibt. Sie wollen nicht freilaufenden Hunden ausgesetzt sein. In der ursprünglichen Natur werden Hunde als Fremdkörper wahrgenommen und als ästhetische Zumutung empfunden. Wenn Sie also schon einen Hund aus dem Haus lassen, leinen Sie ihn bitte an und achten Sie auf Ihre natur- und tierliebenden Mitmenschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Engelsberger
München-Lehel

Hier geht es zum 
Münchner Merkur über die Hundesuchaktion