Dienstag, 4. April 2017

Dokument: Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk zum "Kulturstrand" im Landschaftsschutzgebiet Isarauen

Referat für Stadtplanung
und Bauordnung·
PLAN-HAIV-5

Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Isarauen I
lsaranlagen als Erholungsgebiet;
Empfehlung Nr. 14-20 I E 00818 der
Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -Altstadt
Lehel am 03.12.2015

Sitzungsvorlagen Nr. 14-201 V 07058

Anlagen:
1. Empfehlung Nr. 14-20 I E 00818 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 -Altstadt
Lehel am 03.12.2015
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung

Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 01- Altstadt- Lehel vom 18.10.2016

Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin

Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel hat am 03.12.2015 die
anliegende Empfehlung Nr. 14-20 I E 00818 beschlossen. Mit Schreiben vom 08.01.2016
und 07.06.2016 sind hinsi.chtlich der Behandlung der Empfehlung aus der Bürgerversammlung
Zwischennachrichten an den Antragsteller ergangen.

Nach der Empfehlung unterstützen die Bürgerinnen und Bürger "den Erhalt des
Landschaftsschutzgebiets Isarauen (Nr. 162.18) mit dem Landschaftsbestandteil
lsaranlagen (Nr. 162.18b) als Erholungsgebiet örtlicher Bedeutung und befürworten die
Entwicklung der Grünanlage "Auf der Insel" im Sinne der Sitzungsvorlage Nr. 14-20 I V
02161 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, die die Vollversammlung des
Stadtrates am 21.10.2015 einstimmig angenommen hat."

Zur Begründung wird unter Anderem ausgeführt, dass sich die Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 01 Altstadt'- Lehel bereits drei mal gegen den "Kulturstrand" ausgesprochen
habe, der nun aber dauerhaft angesiedelt werden solle. Das Landschaftsschutzgebiet sei
nicht fürdie touristische Nutzung vorgesehen, sondern als Naherholungsgebiet für die
Anwohnerl-innen. Eine gastronomische Nutzung des Landschaftsschutzgebietes sei
rechtswidrig. Die wichtigen Blickachsen zur lsar seien während des Kulturstrandes 2015
durch Entsorgungseinrichtungen und Toilettenanlagen verstellt worden.

Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach.Art.
18 Abs. 4 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung
vom Bezirksausschuss behandelt werden.

Zuständig für die Behandlung ist der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 01 AltstadtLehel,
da die Empfehlung ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhaltet
und die Angelegenheit stadtbezirksbezogen ist. Für den Vollzug der Landschaftsschutzverordnung
sowie gegebenenfalls für Novellierungen von naturschutzrechtlichen Schutzverordnungen
ist die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung
zuständig. Unterhalt, Gestaltung und Pflege der städtischen Grünanlagen sowie
der Gewässerunterhalt lsar gehören in den Zuständigkeitsbereich des Baureferates.

Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich
empfehlenden Charakter.

Zu der Empfehlung der Bürgerversammlung führt das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung Folgendes aus:

Der Antrag, das Landschaftsschutzgebiet im Bereich der· innerstädtischen lsar zu erhalten
und den Beschluss des Stadtrates "Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer
lsarraum" zu befürworten, wird begrüßt.

Die städtische Grünanlage auf dem nördlich der Ludwigsbrücke gelegenen Teil der .
Museumsinsel mit dem Vater-Rhein-Brunnen und dem am Ufer zur großen 1·sar angrenzenden
Weg "Auf der Lnsel" liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Landschaftsschutzverordnung
der Landeshauptstadt München. Sie ist nicht als (strenger) geschützter
Landschaftsbestandteil im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt und auch
nicht in einer stadtweiten Planung oder Vorscblagsliste für eine derartige lnschutznahme
enthalten.

Landschaftsschutzgebiete können nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes
unter anderem aufgrund der besonderen Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung
erlassen werden. Ihre Bedeutung als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, für den
Biotopverbund aber eben auch für die Erholung in ganz München ist seit der Renaturierung
des lsarbetts südlich der Ludwigsbrücke größer denn je. Aufgrund des auch in den
nächsten Jahreri zu erwartenden Bevölkerungswachstums und der weiteren baulichen
Verdichtung der Stadt wird die lsar auch in Zukunft eine wichtige Rolle als Erholungsgebiet
spielen. Eine Beschränkung der Erholungsfunktion auf bestimmte Personenkreise
wie örtliche Anwohner/-innen, wäre weder rechtlich noch praktisch möglich. ·

Im Landschaftsschutzgebiet darf die Natur nfcht geschädigt, der Naturgenuss nicht
beeinträchtigt und das Landschaftsbild nicht verunstaltet werden. Maßnahmen, die
geeignet sind, eine der genannten schädigenden Wirkungen hervor zu rufen, sind deshalb
erlaubnispflichtig. Dte Erlaubnis darf nur versagt werden, wenn das Vorhaben eine der
genannten schädigenden Wirkungen hervorruft. Die Landschaftsschutzverordnung enthält
eine Liste verschiedener erlaubnispflichtiger Maßnahmen. Ein Verbot gastronomischer
Nutzung ist darin nicht enthalten. Dementsprechend gibt es verschiedentlich Kioske,
Biergärten und andere Gaststätten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die zeitlich
befristete Beanspruchung um den Vater-Rhein-Brunnen für den Kulturstrand ist deshalb .
aus Sicht des Landschaftsschutzes nicht per se unzulässig.

Ob ein bestimmtes Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet die Natur zerstört, kann am
Bestand von Tier- und Pflanzenarten sowie am Zustand der Lebensräume gemessen
werden. Hingegen kann die Frage, ob der Naturgenuss beeinträchtigt oder das
Landschaftsbild verunstaltet wird, individuell unterschiedlich eingeschätzt werden und sich
in der gesellschaftlichen Wahrnehmung über die Zeit hinweg verändern.

Die Zulässigkeit von Maßnahmen, Vorhaben oder Veranstaltungen, wie dem Kulturstrand,
ist nach verschiedenen Kriterien und Rechtsgrundlagen zu prüfen. ln diese Prüfungen
werden stets auch die Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes einbezogen, gerade
auch bei der Entscheidung über den Kulturstrand.

Die partielle und temporäre kulturelle Nutzung der Grünanlage um den Vater-Rhein-Brunnen
widerspricht grundsätzlich nicht den Zielsetzungen der Rahmenplanung "Stadt
und Fluss", auch wenn in der Beschlussvorlage (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 I V 02161)
hierfür insbesondere das Westufer der Großen lsar vorgeschlagen wird. Konkret wird in
der Beschlussvorlage "Stadt und Fluss- Rahmenplanung innerstädtischer lsarraum" zu
diesem Thema Folgendes ausgeführt:

"Im Hinblick auf eine temporäre Nutzung für kulturelle Veranstaltungen wurden außer den
beiden bereits bespielten Standorten auf der Bastion an der Corneliusbrücke und an der
Vater-Rhein-Anlage I "Auf der Insel" derzeit keine weiteren Standorte im Bestand als
möglich erachtet. Deutlich besser geeignet wäre hierfür das Westufer an der Großen lsar
in Höhe der Patentämter an der Erhardtstraße, jedoch nur im Zusammenhang mit einer
Ausbildung der "lsar- oder Flussterrassen". Dort könnten von Anfang an in die
Überlegungen einer Promenade und Flussterrasse die Möglichkeiten und Erfordernisse
einer temporären Bespielung durch kulturelle Veranstaltungen mit einbezogen werden."

Dem Stadtrat ist die Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Bereiches der Vater-Rhein-
Brunnenanlage ein wichtiges Anliegen. Der diesbezüglich gefasste Beschlusspunkt
der Vollversammlung in der Sitzung vom 21.10.2015 lautet:
"Das Baureferat wird gebeten, die in der Rahmenplanung für den Bereich der unter
Denkmalschutz stehenden Gartenanlage des Vater-Rhein-Brunnens und dessen Umfeld
aufgezeigten funktionalen und gestalterischen Optimierungen in einem Parkpflegewerk-
Vater-Rhein-Brunnen und Grünanlage ;,Auf der !nsel" -zu integrieren, sodass diese
anschließend umgesetzt werden können (Punkt 5.6). Dabei sollen auch ein Kiosk und
eine dauerhafte Toilettenanlage in die Planungen aufgenommen werden."

Aus Sicht der Rahmenplanung muss dabei intensiv geprüft werden, ob die verträgliche
Situierung eines WCs und eines Kiosks im. Gartendenkmal und Landschaftsschutzgebiet
möglich ist und gestalterisch integriert werden kann. Die Rahmenplanung sieht Standorte
für diese Elemente eher im Zusammenhang mit bestehenden Baulichkeiten. Hierzu
werden im Nahbereich zur Vater-Rhein-Brunnenanlage der Standort Ludwigsbrücke I
Ostseite und das Forum des Deutschen Museums vorgeschlagen.

Die Nutzung der Flächen um den Vater-Rhein-Brunnen für den Kulturstrand entspricht
den Zielsetzungen des oben genannten Stadtratsbeschlusses "Stadt und Fluss - Rahmenplanung
innerstädtischer lsarraum" (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 I V 02161) und steht
auch grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung
"lsarauen".

Der Empfehlung Nr. 14-20 I E 00818 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01
Altstadt- Lehel am 03.12.2015 kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden.

Das Baureferat hat der Sitzungsvorlage zugestimmt.
Das Kreisverwaltungsreferat hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

Dem Korreferenten, Herrn. Stadtrat Amlong, und dem zuständigen Verwaltungsbei rat,
Herrn Stadtrat Zöller, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag der Referentin

Ich beantrage Folgendes:

1. Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird Kenntnis
genommen, wonach die Nutzung der Flächen um den Vater-Rhein-Brunnen für den
Kulturstrand der Zielsetzung des Stadtratsbeschlusses "Stadt und Fluss - Rahmenplanung
innerstädtischer lsarraum" entspricht und auch grundsätzlich nicht im
Widerspruch zu den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung "lsarauen"steht.

2. Die Empfehlung Nr. 14-20 I E 00818 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 01
Altstadt- Lehel am 03.12.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung
behandelt.

111. Beschluss
nach Antrag. ,

Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 01 Altstadt- Lehel der Landeshauptstadt
München

Der/Die Vorsitzende

Wolfgang Neumer
Bezirksausschussvorsitzender

Die Referentin

Prof. Dr.(l) Merk
Stadtbaurätin
.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen