Dienstag, 31. Juli 2018

Isarliebhaber klagt gegen Duken und Wangenheim wegen penetranter Werbung am Oberföhringer Wehr



Mit einer Klage gegen die Duken und Wangenheim AG, einem führende Immobilienmakler, wehrt sich ein Liebhaber des Landschaftsschutzgebiets Isarauen gegen eine besonders penetrante Werbung. Hier die Klageschrift:

Amtsgericht München                                                                                                 30.07.2018




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Klage auf Beseitigung einer Werbeanlage (§ 862 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-)
Beklagte 1: Duken & v. Wangenheim AG, Herr Detlev Freiherr von Wangenheim,
Großjeanstr. 4, 81925 München


Die Beklagte wird verurteilt, ihre Werbeanlage am Max-Halbe-Weg 10 in München am Oberföhringer Wehr unverzüglich zu beseitigen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Sachverhalt:
Ich bin Liebhaber des Landschaftsschutzgebiet Isarauen und fahre geschätzt 50 mal im Jahr mit dem Fahrrad von meinem Wohnort im Lehel den Radweg rechts der Isar Richtung Norden. Ich komme dabei am Haus Max-Halbe-Weg 10 vorbei. Dort muss ich vom Fahrrad absteigen und es über das Oberföhringer Wehr schieben. Das war bisher nicht schlimm, da das Haus und das Wehr nach alter Bautradition in die Isarlandschaft eingebunden sind und mit den Bäumen und der Wasserfläche ein Szenario bilden, das mein Wohlbefinden steigert.

Die Beklagte hat jedoch eine großflächige Werbeanlage just an der Stelle am Haus platziert, an der Fußgänger und Radfahrer direkt darauf sehen und aufgrund des Abbremsens die Botschaft wahrnehmen. Ich fühle mich jedes Mal gestört. Die abgebildete Wohnanlage widerspricht der Wildästhetik des Landschaftsschutzgebiets mit den Bauten. Die Beklagte ist dafür bekannt, Grundstücke zu kaufen und mit solchen Ungetümen zu bebauen. Die Botschaft lautet Verdichtung durch Vernichtung von Freiräumen und Grünanlagen. Es ist jedes Mal ein emotionaler Schlag ins Gesicht, von dem ich mich einige Minuten nicht erholen kann.

Rechtliche Würdigung:
Anspruchsgrundlage ist § 862 Abs. 1 in Verbindung mit § 858 Abs. 1 BGB.

Ich bin Mitbesitzer des Landschaftsschutzgebiets Isarauen, wenn ich mich dort aufhalte und dies rechtmäßig aufgrund des Gemeingebrauchs in Art. 141 Bayerische Verfassung und den Naturschutzgesetzen.


Die Werbeanlage ist aufgrund § 4 Abs. 1 LandschaftsschutzgebietsVO „Hirschau und Obere Isarau“ verboten, da sie den Charakter des Gebiets verändert. Eine Erlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 25 wäre rechtswidrig. Verbotene Eigenmacht der Beklagten liegt vor.


Montag, 30. Juli 2018

Kulturstrandmucke: Bürgeranliegen beim Bezirksausschuss



Wildfleck wurde ein Bürgeranliegen zur Veröffentlichung gegeben:


Bezirksausschuss Altstadt-Lehel                                                                            30.07.2018

Bürgeranliegen;
Thema: Verwahrlosung von öffentlichen Grünanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verwahrlosung der öffentlichen Grünanlagen schreitet munter voran.

Gerade komme ich vom Vater-Rhein-Brunnen. Dort sieht es aus wie bei Hempels unterm Sofa. Überall steht Sperrmüll herum. Der Betreiber des „Kulturstrand“ hat Mülltonnen auf dem Aussichtsbalkon gegenüber dem Müller´schen Volksbad deponiert. Es stinkt dort zum Himmel. Die „hochwertigen Kulturveranstaltungen“ beschränken sich heuer überwiegend auf den hauseigenen DJ, der die übliche Elektromucke der Strandbespaßung abzieht. Der Betreiber parkt seinen Multivan breit auf dem Eingangsweg zum Landschaftsschutzgebiet und genehmigt sich seine Halbe aus der Flasche. Ein Werbeobjekt grinst einen mit dem Spruch an: „Machs mit Du Sau“. Die Speisekarte: „Suppe des Tages: Bier“. Im Nussbaumpark ist es ähnlich.

Natürlich habe ich nach Jahren des Einsatzes für den Erhalt unserer Isarkultur ein gewisses Maß an Realitätssinn für die politischen Beziehungen in München gewonnen, die zu einer solchen Verwahrlosung führen. Das schließt auch eine entwickelte gewisse Zurückhaltung und Toleranz gegenüber Randgruppen ein. Wie andere Anwohner, Bürger und Nutzer des Isarraums möchte ich den Bezirksausschuss nicht „belästigen“. Man sei ja nur einer von vielen und solle halt wegziehen, wenn es einem nicht passe, ist der übliche Spruch, den Liebhaber „hochwertiger Kulturveranstaltungen“ von sich geben. Irgendwann läuft jedoch das Fass über und die Eindrücke, die ich soeben am „Kulturstrand“ gewonnen habe bringen mich zum Schreiben, in der Hoffnung, dass es der machtlose und aufgrund seiner Machlosigkeit untätige Bezirksausschuss wenigstens zur Kenntnis nimmt.