Freitag, 20. Januar 2017

Wildfleck bewirbt sich um Strandveranstaltung München ("Kulturstrand", "Stadtstrand")

Wildfleck

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat HA I/25
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstr. 19
80466 München

Bewerbung um eine Konzession für eine kulturelle Veranstaltung am Vater-Rhein-Brunnen für die Jahre 2017-2019

I. Tatsachen und Folgen für die Bewerbung

1. Wildfleck ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Rechtsform ist staatlich gewünscht und gesetzlich normiert, z. B. in § 4 Satz 2 GmbHG.

Folge: Diese Bewerbung ist gleichberechtigt mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft im Verfahren zu berücksichtigen, von gemeinnützigen Vereinen bis hin zu Einzelpersonen.

2.  Die Vergabe der Konzession ist im Stadtrat umkämpft. Laut gefestigter Analyse und Medienmeinungen liegt politische Einflussnahme vor. Von einem neutralen, rechtmäßigen Verfahren kann nicht ausgegangen werden. Aufgrund offensichtlicher Unregelmäßigkeiten besteht Unsicherheit.

Folge: Seriöse Partner für eine Bewerbergemeinschaft können von Wildfleck auf die Schnelle nicht gefunden werden.

3. Die Ausschreibung richtet sich an Gastronomiebetreiber und kommerzielle Veranstalter. Erwähnt sind ein größerer Biergartenbetrieb mit Livemusik, bzw. Diskothekenbetrieb.

Folge:  Die Fläche soll ausdrücklich für Gastronomie genutzt werden. Damit entfällt der bisher vorgetragene Grund der „Kulturförderung“. Gastronomie ist jedoch keine Aufgabe der Gemeinde, zumal gegenüber in Räumen des Deutschen Museums ab Sommer 2017 Gastronomie angeboten wird.

4. Die Bürgerversammlung Altstadt-Lehel hat sich am 1. Dezember 2016 gegen Alkoholausschank-Lizenzen in öffentlichen Grünanlagen ausgesprochen.
Des Weiteren haben sich Bürgerversammlungen der fünf Vorjahre jeweils gegen die gastronomische Strandveranstaltung entschieden.

Folge: Der geplante Alkoholausschank richtet sich gegen den demokratisch geäußerten Bürgerwillen des betroffenen Bezirks Altstadt-Lehel.

5. Der Vater-Rhein-Brunnen soll drei Jahre lang der gewidmeten Nutzung einer Grünanlage im Landschaftsschutzgebiet entzogen werden. Die drei Monate Gaststättenbetrieb umfassen auch jeweils zwei Wochen für den Auf- und Abbau. Mithin sind während der Zeit der Vegetationsperiode und dem Brunnenbetrieb 80% der Großgastronomie vorbehalten und nicht dem stillen Natur- und Brunnengenuss.

Folge: Die Gruppe der stillen Naturgenießer wird ausgeschlossen und an den Rand gedrängt. Zeitlich in die Monate April und Oktober und örtlich auf die Hundewiese nebenan. Es handelt sich um eine faktische dauerhafte Nutzungsänderung, der die Rechtsgrundlage fehlt.

6. Nach Handelsregisterauszügen hat die Betreiberin Urbane Ereignisse HUB GmbH (AG München HRB 162294) mit Ihren Mehrheitsgesellschaftern „die urbanauten GbR“ in den Jahren 2012 und 2013 jeweils über 300.000 EUR Rohgewinn für ihr markenrechtlich geschütztes Eventformat „Kulturstrand“ erzielt.

Folge: Die unentgeltliche Dienstleistungskonzession widerspricht wirtschaftlicher Haushaltsführung. Aufgrund der politischen Unregelmäßigkeiten kann von einer unverhältnismäßigen Begünstigung eines einzelnen Gastronomen ausgegangen werden.
Für eine entgeltliche Konzession müsste eine Ausschreibung nach GWG erfolgen (VG München v. 31.05.2016, Az. M 7 E 16.2304, II. Abs. 2).

7. Bürgerschaftliche Teilhabe ist in der „Ausschreibung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Erfahrungen bei der Organisation von Nachbarschaftsfesten werden nicht anerkannt. Es erfolgt ein Zwang zu einer kommerziellen Nutzung im oben genannten Sinne.

Folge: Kulturelle Ausdrucksformen sind gastronomischen Zwängen unterworfen und eigenständig nicht möglich. Der Ausschluss von aktiven Bürgern und die Privilegierung etablierter Eventgastronomen führt zur Delegierung kultureller Auswahlentscheidungen an diese. Dies führt zur Kulturhegemonie der sich weltweit gleichenden Beschränkung auf getränkeabsatzfördernde kulturelle Manifestationen: Easy-Listening-Berieselung.
Die Stadt stellt sich bewusst und ausdrücklich gegen eine mögliche kulturelle Äußerung eines Teils der Bürgerschaft, den wir noch gar nicht kennen. Die Ausschreibung ist breiten Kreisen potenzieller Kulturträger gar nicht bekannt. Viele sind von den Querelen abgeschreckt. Die Entwicklung einer Stadtteilkultur ist somit unmöglich und nur noch etablierte Eventgastronomen bestimmen, wer auf die Bühne kommt und wer nicht. Im konkreten Fall wird die Ausdrucksform der gewachsenen Isarkultur verhindert, die in Jahrzehnten nie kommerziell und vereinheitlicht war, sondern heterogen-individualistisch und den stillen Freuden selbstbestimmten Lebens zugeneigt. Einfach gestrickte Massenevents gibt es überall. An der Isar werden sie nun etabliert und die eigene lokale Kultur erstickt. Dieser Kulturkampf der global profitorientierten Eliten gegen selbstbestimmte lokale Akteure stößt weltweit auf Widerstand und ist noch nicht entschieden.

8. Es wird die Fähigkeit, eine „qualitativ hochwertige Kulturveranstaltung“ durchzuführen, verlangt.

Folge:  Der Begriff „qualitativ hochwertig“ ist unbestimmt und nicht operationalisierbar. Eine sachlich neutrale Auswahlentscheidung somit nicht möglich, da subjektiv wertend. So halten viele Menschen, die bisherigen Strandveranstaltungen für qualitativ nicht hochwertig, je nach kulturellem Verständnis. Gerade hier zeigt sich die Willkür der Stadt, die sich politischen Motivationen und Interessenslagen hingibt.

II. Eckpunkte der Bewerbung

1. Es bewirbt sich die Wildfleck gUG mit dem Bezirksausschuss Altstadt-Lehel als Bewerbergemeinschaft. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.
Erklärung:  Mit der Bewerbergemeinschaft werden die ausgegrenzten Gruppen der stillen Naturgenießer und der lokalen Bürgerschaft inkludiert. Konfliktlagen können so nicht weiterhin ausgeblendet und totgeschwiegen werden. Die bindende Satzung der Wildfleck und die bürgerschaftliche Vertretung garantieren für eine Veranstaltung ohne Interessenkonflikte.

2. Die Bewerbung wird auf einen Monat beschränkt und zwar auf August/September.

Erklärung: Ein Monat Veranstaltung reicht aus. So bleibt auch die Möglichkeit, die anderen zwei Monate letztmals an Gastronomen zu vergeben. Würden die beiden bisherigen Betreiber dafür gewonnen, wäre ein weiterer Konflikt befriedet. Angesichts von 100.000 EUR Rohgewinn pro Monat würde sich das für die Betreiber auch lohnen, da sie sich die Infrastruktur teilen können. Im Ergebnis macht diese Vorgehensweise den „Shared Space“ der Isar deutlich, der keinesfalls von Einzelgruppen und Einzelfirmen gepachtet, sondern für Alle da ist.

3. Auf Alkoholausschank wird verzichtet. Vielmehr werden innovative Non-Alk-Drinks angeboten. Dazu sind örtliche Wirte und interessierte Menschen eingeladen.

Erklärung:  Der kommerzielle Suff hat ein Ende. Wer Alkohol vorzieht, kann jederzeit seine Getränke mitnehmen. Der Lehel-Strand bekommt ein eigenes Profil und gibt vielen Menschen Anregung für einen alkoholfreien entspannten Aufenthalt an einem Wildfluss.

 4. Das Kulturangebot wird vom Bezirksausschuss ausgewählt. Für dessen unabhängige Arbeit biete ich eine bedingungslose Schenkung von 1.000 EUR an.

Erklärung: Der Bezirksausschuss ist das einzige offene und demokratische Organ für alle, also Einheimischen und Zuwanderern aus Oberbayern und der Welt. Also solcher soll er sich an der kulturellen Stadtteilentwicklung als Plattform und Jury beteiligen.

Die bisherige Privatisierung des Kulturbegriffs, sogar mit einer eingetragenen Marke („Kulturstrand“), ist Gift für eine offene Stadtgesellschaft.

5. Die Ausstattung reduziert sich auf die Bar und die Bühne am Rande der Ludwigsbrücke. Es gibt die üblichen Sitzgelegenheiten wie Liegestühle, jedoch keine Bierzeltgarnituren. Keine Werbung. Für die Freiraumgestaltung wird die Idee „Garten der Kulturen“ der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 16.01.2017 aufgegriffen.

Erklärung: Der Charakter des Orts bleibt gewahrt. Toiletten werden aufgrund der Gastronomie auf der Museumsinsel und unter der Ludwigsbrücke nicht mehr benötigt. Der Garten der Kulturen zeigt auf, wie heutzutage urbane Grünanlagen gestaltet werden können. Die Übernahme der Idee einer bisher unbeteiligten Fraktion trägt weiter zu einer Befriedung der politischen Landschaft bei.

6. Im hinteren Teil werden Installationen und Performances zu „wilden Kulturen“ geboten.

Erklärung: Dies entsprich der Wildfleck-Philosophie der Wildheit und Wildnis auch in urbanen Landschaften. Die gewachsene Isarkultur ist z. B. wild in diesem Sinne, weil sie ungeordnet und unorganisiert auftritt und gelebt wird. wilde Kulturen setzen den Kontrapunkt zum Garten der Kulturen.



7. An einem Ort wird eine Einsiedelei unterhalten.

Erklärung: Dies ist mein persönlicher Beitrag zur Isarkultur. Manifestierter Individualismus, der so vor allem in Großstädten gelebt wird und keinem Gruppen- oder Konsumzwang unterliegt. Die Kraft der Persönlichkeit als gelebte Isar-Spiritualität und Alternative zum Einheitsbrei des Massenevents.

8. Finanzierung:

Diese hängt vom bürgerschaftlichen Engagement ab. Meine Beträge als auch eigener Zeitaufwand sind gesichert. Geld kann ich hinterlegen.

9. Auswirkung auf Bewertungskategorien:

Naturschonendste Vorgehensweise durch Vermeidung schädlicher Handlungen. Einzige Bewerbung, die Alkohol von Kindern fernhält. Bezirksausschuss und Bürger direkt eingebunden. Kreativität dank Bürgervielfalt.
Respekt vor anderen Nutzergruppen. Attraktivität durch Alleinstellungsmerkmal „Isarkultur“.


München, 20.01.2017




Dr. Engelsberger
Dipl. sc. pol. Univ. Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Bankfachwirt (IHK)

Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München
E-Mail: post@wildfleck.org


Mittwoch, 4. Januar 2017

Urbanauten: Anzeige eines Interessenkonflikts


Anzeige eines Interessenkonflikts

Lobbyorganisation:
"die urbanauten GbR"
Vertreter:
Benjamin David und Ulrike Bührlen
Interesse:
gewerblich als Veranstalter und Gastronomen im öffentlichen Raum ("Kulturstrand")
Verstoß:
Verbot einer Tagungsteilnahme in Kooperation mit der Landeshauptstadt München (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - Informationsrecht und Meinungsfreiheit)
geschädigte Organisation:
WILDFLECK gemeinützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Vertreter: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger


Am 13.12.2016 wurde der WILDFLECK von der Evangelischen Akademie Tutzing erst die Teilnahme an der Veranstaltung "Noch mehr Platz für Alle!" bestätigt.


Als Kooperationspartner der Evangelischen Akademie sind  "die urbanauten" und die Landeshauptstadt München aufgeführt.


Die Evangelische Akademie hat dann der WILDFLECK mit E-Mail vom 30.12.2016 die Teilnahme an der Veranstaltung verboten. Grund für das Verbot seien Behauptungen der Urbanauten.


Die WILDFLECK gemeinützige UG (haftungsbeschränkt) ist im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen (HRB 222825). Zweck der Gesellschaft ist Erhalt und Fortentwicklung des Wildnis- und Wildheitsgedankens, seiner Ausprägungen
und der Wirkung auf die menschliche Gesundheit.

 Das Finanzamt Traunstein hat die WILDFLECK als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt bezüglich der Förderung von Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes und der Förderung des Tierschutzes.


Mit dem Eintreten für eine "Wilde Isar" versucht die WILDFLECK das Bewusstsein für den Wert dieses naturnahen Juwels in einer Millionenstadt zu schärfen.



Dr. Engelsberger, der Gesellschafter-Geschäftsführer der WILDFLECK hat sich deshalb 2016 um eine sanfte Form der Gastronomie "Kulturstrand" am Vater-Rhein-Brunnen beworben. Einen Alkoholverkauf im Landschaftsschutzgebiet Isarauen lehnte er ab.


Dr. Engelsberger stellte auf der Bürgerversammlung Altstadt-Lehel am 1.12.2016 den Antrag, auf Alkoholausschank im Landschaftsschutzgebiet Isarauen zu verzichten. Er bekam dafür eine Mehrheit.


Schon am 02.12.2008 hat sich Dr. Engelsberger für die Eindämmung des KfZ-Verkehrs auf der Steinsdorfstraße und einer Verbesserung der Erholungsqualität eingesetzt und dafür von der Bürgerversammlung Altstadt-Lehel eine Mehrheit bekommen. Dr. Engelsberger hat als Anwohner und Wohnungseigentümer seit 2000 in Nähe der Isar ein Interesse an gesunden Lebensverhältnissen und ein schönes Wohnumfeld. Darüber hinaus hat er ein Interesse an dem Alleinstellungsmerkmal "Wilde Isar" in München, das eines der letzten Identifikationsmerkmale der Stadt ist.


"die urbanauten" sind eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, bestehend aus Benjamin David und Ulrike Bührlen. Sie sind Merheitsgesellschafter der "Urbane Ereignisse HUB Gmbh", eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 162294). Zweck des Unternehmens ist die Organisation von kulturellen Veranstaltungen, insbesondere auf öffentlichen Straßen und Plätzen.


Seit 2006 betreibt die Urbane Ereignisse HUB GmbH die Gastronomie "Kulturstrand" im Isarbereich an der Corneliusbrücke und dem Vater-Rhein-Brunnen. Für die Jahre 2012 und 2013 wurden über 300.000 Euro Rohgewinn ausgewiesen. Die hohe Gewinnspanne resultiert aus überhöhten Preisen. Im Jahr 2015 kosteten 0,33 Liter Bier aus der Flasche 3,50 Euro. Benjamin David und Ulrike Bührlen sind am 10.08.2016 als Geschäftsführer ausgeschieden.


Der Reingewinn (Jahresüberschuss) der GmbH betrug 52.083,17 EUR für 2012 und 26.774,73 EUR für 2013. Für den Rekord-Kulturstrand 2015 liegen noch keine Daten vor. Gesetzlicher Stichtag für die Veröffentlichung wäre der 31.12.2016 gewesen.


In der Bewerbung zum "Kulturstrand 2016" sagten die Urbanauten aus, sie würden den Kulturstrand wie immer "...nicht kommerziell und nicht gewinnorientiert..." führen.


Ergebnis: 
Es liegt ein Interessenkonflikt vor. Die Urbanauten haben ein Interesse, als Mehrheitsgesellschafter der Urbane Ereignisse HUB GmbH Gewinn aus Gewerbebetrieb zu erzielen. Die bisherige Lobbytätigkeit der Urbanauten zielt auf eine Etablierung ihres "Kulturstrands" an der Isar, dem lukrativsten Platz in München. Die Lobbytätigkeit erschöpft sich nicht nur in ihrer Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie. Dort konnten die Urbanauten in einer "Tutzinger Erklärung" bereits die Vorarbeit für eine Kommerzialisierung der Isar leisten. Sie sind  auch noch in den Vereinen "Isarlust", "Corso Leopold" und "Münchner Forum" in ihrem Sinne tätig und haben dort bisher einflussreiche, wenn nicht beherrschende Stellungen. Die Vernetzung mit ranghöchsten Vertretern Münchens von der Frau Stadtbaurätin bis zum Herrn Zweiten Bürgermeister sind bekannt und in den lokalen Medien dokumentiert. Die Urbanauten beschaffen sich seit Jahren durch diese Lobbytätigkeit mit geringen Kosten öffentlichen Raum für ihre Gastronomie.

Die Landeshauptstadt München entsendet mit der Frau Stadtbaurätin und den Herren Stadtkämmerer und Kommunalreferent Spitzenvertreter zur Tagung und verwendet Steuermittel für die Kooperation mit den Urbanauten. Sie muss auf den Interessenkonflikt hingewiesen werden.

weiteres Vorgehen:
-Veröffentlichung des Sachverhalts auf http://wilde-isar.blogspot.de
-Information des Herrn Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München
-Information des Landeskirchenrats als Aufsichtsorgan der Evangelischen Akademie
-Information möglicher Interessenten (Mailing)
-Auswertung der öffentlichen Tagungsergebnisse der Tagung auf Lobbyeinflüsse der Urbanauten

München, 05.01.2017

Dr. Engelsberger

Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München