Freitag, 20. Januar 2017

Wildfleck bewirbt sich um Strandveranstaltung München ("Kulturstrand", "Stadtstrand")

Wildfleck

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat HA I/25
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstr. 19
80466 München

Bewerbung um eine Konzession für eine kulturelle Veranstaltung am Vater-Rhein-Brunnen für die Jahre 2017-2019

I. Tatsachen und Folgen für die Bewerbung

1. Wildfleck ist eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Rechtsform ist staatlich gewünscht und gesetzlich normiert, z. B. in § 4 Satz 2 GmbHG.

Folge: Diese Bewerbung ist gleichberechtigt mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft im Verfahren zu berücksichtigen, von gemeinnützigen Vereinen bis hin zu Einzelpersonen.

2.  Die Vergabe der Konzession ist im Stadtrat umkämpft. Laut gefestigter Analyse und Medienmeinungen liegt politische Einflussnahme vor. Von einem neutralen, rechtmäßigen Verfahren kann nicht ausgegangen werden. Aufgrund offensichtlicher Unregelmäßigkeiten besteht Unsicherheit.

Folge: Seriöse Partner für eine Bewerbergemeinschaft können von Wildfleck auf die Schnelle nicht gefunden werden.

3. Die Ausschreibung richtet sich an Gastronomiebetreiber und kommerzielle Veranstalter. Erwähnt sind ein größerer Biergartenbetrieb mit Livemusik, bzw. Diskothekenbetrieb.

Folge:  Die Fläche soll ausdrücklich für Gastronomie genutzt werden. Damit entfällt der bisher vorgetragene Grund der „Kulturförderung“. Gastronomie ist jedoch keine Aufgabe der Gemeinde, zumal gegenüber in Räumen des Deutschen Museums ab Sommer 2017 Gastronomie angeboten wird.

4. Die Bürgerversammlung Altstadt-Lehel hat sich am 1. Dezember 2016 gegen Alkoholausschank-Lizenzen in öffentlichen Grünanlagen ausgesprochen.
Des Weiteren haben sich Bürgerversammlungen der fünf Vorjahre jeweils gegen die gastronomische Strandveranstaltung entschieden.

Folge: Der geplante Alkoholausschank richtet sich gegen den demokratisch geäußerten Bürgerwillen des betroffenen Bezirks Altstadt-Lehel.

5. Der Vater-Rhein-Brunnen soll drei Jahre lang der gewidmeten Nutzung einer Grünanlage im Landschaftsschutzgebiet entzogen werden. Die drei Monate Gaststättenbetrieb umfassen auch jeweils zwei Wochen für den Auf- und Abbau. Mithin sind während der Zeit der Vegetationsperiode und dem Brunnenbetrieb 80% der Großgastronomie vorbehalten und nicht dem stillen Natur- und Brunnengenuss.

Folge: Die Gruppe der stillen Naturgenießer wird ausgeschlossen und an den Rand gedrängt. Zeitlich in die Monate April und Oktober und örtlich auf die Hundewiese nebenan. Es handelt sich um eine faktische dauerhafte Nutzungsänderung, der die Rechtsgrundlage fehlt.

6. Nach Handelsregisterauszügen hat die Betreiberin Urbane Ereignisse HUB GmbH (AG München HRB 162294) mit Ihren Mehrheitsgesellschaftern „die urbanauten GbR“ in den Jahren 2012 und 2013 jeweils über 300.000 EUR Rohgewinn für ihr markenrechtlich geschütztes Eventformat „Kulturstrand“ erzielt.

Folge: Die unentgeltliche Dienstleistungskonzession widerspricht wirtschaftlicher Haushaltsführung. Aufgrund der politischen Unregelmäßigkeiten kann von einer unverhältnismäßigen Begünstigung eines einzelnen Gastronomen ausgegangen werden.
Für eine entgeltliche Konzession müsste eine Ausschreibung nach GWG erfolgen (VG München v. 31.05.2016, Az. M 7 E 16.2304, II. Abs. 2).

7. Bürgerschaftliche Teilhabe ist in der „Ausschreibung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Erfahrungen bei der Organisation von Nachbarschaftsfesten werden nicht anerkannt. Es erfolgt ein Zwang zu einer kommerziellen Nutzung im oben genannten Sinne.

Folge: Kulturelle Ausdrucksformen sind gastronomischen Zwängen unterworfen und eigenständig nicht möglich. Der Ausschluss von aktiven Bürgern und die Privilegierung etablierter Eventgastronomen führt zur Delegierung kultureller Auswahlentscheidungen an diese. Dies führt zur Kulturhegemonie der sich weltweit gleichenden Beschränkung auf getränkeabsatzfördernde kulturelle Manifestationen: Easy-Listening-Berieselung.
Die Stadt stellt sich bewusst und ausdrücklich gegen eine mögliche kulturelle Äußerung eines Teils der Bürgerschaft, den wir noch gar nicht kennen. Die Ausschreibung ist breiten Kreisen potenzieller Kulturträger gar nicht bekannt. Viele sind von den Querelen abgeschreckt. Die Entwicklung einer Stadtteilkultur ist somit unmöglich und nur noch etablierte Eventgastronomen bestimmen, wer auf die Bühne kommt und wer nicht. Im konkreten Fall wird die Ausdrucksform der gewachsenen Isarkultur verhindert, die in Jahrzehnten nie kommerziell und vereinheitlicht war, sondern heterogen-individualistisch und den stillen Freuden selbstbestimmten Lebens zugeneigt. Einfach gestrickte Massenevents gibt es überall. An der Isar werden sie nun etabliert und die eigene lokale Kultur erstickt. Dieser Kulturkampf der global profitorientierten Eliten gegen selbstbestimmte lokale Akteure stößt weltweit auf Widerstand und ist noch nicht entschieden.

8. Es wird die Fähigkeit, eine „qualitativ hochwertige Kulturveranstaltung“ durchzuführen, verlangt.

Folge:  Der Begriff „qualitativ hochwertig“ ist unbestimmt und nicht operationalisierbar. Eine sachlich neutrale Auswahlentscheidung somit nicht möglich, da subjektiv wertend. So halten viele Menschen, die bisherigen Strandveranstaltungen für qualitativ nicht hochwertig, je nach kulturellem Verständnis. Gerade hier zeigt sich die Willkür der Stadt, die sich politischen Motivationen und Interessenslagen hingibt.

II. Eckpunkte der Bewerbung

1. Es bewirbt sich die Wildfleck gUG mit dem Bezirksausschuss Altstadt-Lehel als Bewerbergemeinschaft. Ein entsprechender Antrag ist gestellt.
Erklärung:  Mit der Bewerbergemeinschaft werden die ausgegrenzten Gruppen der stillen Naturgenießer und der lokalen Bürgerschaft inkludiert. Konfliktlagen können so nicht weiterhin ausgeblendet und totgeschwiegen werden. Die bindende Satzung der Wildfleck und die bürgerschaftliche Vertretung garantieren für eine Veranstaltung ohne Interessenkonflikte.

2. Die Bewerbung wird auf einen Monat beschränkt und zwar auf August/September.

Erklärung: Ein Monat Veranstaltung reicht aus. So bleibt auch die Möglichkeit, die anderen zwei Monate letztmals an Gastronomen zu vergeben. Würden die beiden bisherigen Betreiber dafür gewonnen, wäre ein weiterer Konflikt befriedet. Angesichts von 100.000 EUR Rohgewinn pro Monat würde sich das für die Betreiber auch lohnen, da sie sich die Infrastruktur teilen können. Im Ergebnis macht diese Vorgehensweise den „Shared Space“ der Isar deutlich, der keinesfalls von Einzelgruppen und Einzelfirmen gepachtet, sondern für Alle da ist.

3. Auf Alkoholausschank wird verzichtet. Vielmehr werden innovative Non-Alk-Drinks angeboten. Dazu sind örtliche Wirte und interessierte Menschen eingeladen.

Erklärung:  Der kommerzielle Suff hat ein Ende. Wer Alkohol vorzieht, kann jederzeit seine Getränke mitnehmen. Der Lehel-Strand bekommt ein eigenes Profil und gibt vielen Menschen Anregung für einen alkoholfreien entspannten Aufenthalt an einem Wildfluss.

 4. Das Kulturangebot wird vom Bezirksausschuss ausgewählt. Für dessen unabhängige Arbeit biete ich eine bedingungslose Schenkung von 1.000 EUR an.

Erklärung: Der Bezirksausschuss ist das einzige offene und demokratische Organ für alle, also Einheimischen und Zuwanderern aus Oberbayern und der Welt. Also solcher soll er sich an der kulturellen Stadtteilentwicklung als Plattform und Jury beteiligen.

Die bisherige Privatisierung des Kulturbegriffs, sogar mit einer eingetragenen Marke („Kulturstrand“), ist Gift für eine offene Stadtgesellschaft.

5. Die Ausstattung reduziert sich auf die Bar und die Bühne am Rande der Ludwigsbrücke. Es gibt die üblichen Sitzgelegenheiten wie Liegestühle, jedoch keine Bierzeltgarnituren. Keine Werbung. Für die Freiraumgestaltung wird die Idee „Garten der Kulturen“ der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 16.01.2017 aufgegriffen.

Erklärung: Der Charakter des Orts bleibt gewahrt. Toiletten werden aufgrund der Gastronomie auf der Museumsinsel und unter der Ludwigsbrücke nicht mehr benötigt. Der Garten der Kulturen zeigt auf, wie heutzutage urbane Grünanlagen gestaltet werden können. Die Übernahme der Idee einer bisher unbeteiligten Fraktion trägt weiter zu einer Befriedung der politischen Landschaft bei.

6. Im hinteren Teil werden Installationen und Performances zu „wilden Kulturen“ geboten.

Erklärung: Dies entsprich der Wildfleck-Philosophie der Wildheit und Wildnis auch in urbanen Landschaften. Die gewachsene Isarkultur ist z. B. wild in diesem Sinne, weil sie ungeordnet und unorganisiert auftritt und gelebt wird. wilde Kulturen setzen den Kontrapunkt zum Garten der Kulturen.



7. An einem Ort wird eine Einsiedelei unterhalten.

Erklärung: Dies ist mein persönlicher Beitrag zur Isarkultur. Manifestierter Individualismus, der so vor allem in Großstädten gelebt wird und keinem Gruppen- oder Konsumzwang unterliegt. Die Kraft der Persönlichkeit als gelebte Isar-Spiritualität und Alternative zum Einheitsbrei des Massenevents.

8. Finanzierung:

Diese hängt vom bürgerschaftlichen Engagement ab. Meine Beträge als auch eigener Zeitaufwand sind gesichert. Geld kann ich hinterlegen.

9. Auswirkung auf Bewertungskategorien:

Naturschonendste Vorgehensweise durch Vermeidung schädlicher Handlungen. Einzige Bewerbung, die Alkohol von Kindern fernhält. Bezirksausschuss und Bürger direkt eingebunden. Kreativität dank Bürgervielfalt.
Respekt vor anderen Nutzergruppen. Attraktivität durch Alleinstellungsmerkmal „Isarkultur“.


München, 20.01.2017




Dr. Engelsberger
Dipl. sc. pol. Univ. Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Bankfachwirt (IHK)

Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München
E-Mail: post@wildfleck.org


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