Mittwoch, 15. Juni 2016

Bezirksausschuss Altstadt-Lehel: Keine neue Punktevergabe

Der Bezirksausschuss Altstadt-Lehel behandelte in der gestrigen Vollversammlung die Aufforderung des Kreisverwaltungsreferats, die Punktevergabe "nachzubessern".

Herr Vorsitzender Wolfgang Neumer (CSU) erteilte mir das Wort und fragte nach dem Stand der Gerichtsverfahren. Er wies mich darauf hin, dass alles, was ich sagte, gegen mich verwendet werden könnte.

Ich führte sinngemäß aus, dass ich, wie in den Medien berichtet, mit einem Eilantrag nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung erreichen wollte, einen Informationsstand am Vater-Rhein-Brunnen zu unterhalten, um für eine wilde Isar zu werben. Gegen die Ablehnung des Gerichts würde ich nicht weiter vorgehen. Es sei jedoch noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig, die seit über einem Jahr nicht zu einer mündlichen Verhandlung geführt hätte. Des Weiteren wies ich darauf hin, dass eine Bürgerin tagelang im Viertel nach mir gesucht habe und plötzlich vor meiner Wohnungstür stand. Sie hatte einen Bericht über die Bürgerversammlung mit meinem Namen in der tz gelesen. Sie berichtete, dass ihre wiederholten Beschwerden wegen Lärmbelästigung von der Stadt nicht behandelt worden seien. Viele Mieter würden sich nicht trauen, sich zu beschweren, da sie mit Repressalien rechneten. Ich wies auch darauf hin, dass ich dem Kreisverwaltungsreferat konkrete Verstöße des Kulturstrandbetreibers gegen die Auflagen der Stadt frühzeitig gemeldet hätte. Auch die Bezirksinspektion hätte ich ausführlich informiert. Über eine Prüfung der Anzeigen sei mir ebenso wenig bekannt wie über Kontrollen des Kulturstrandbetreibers. Auch betonte ich zum wiederholten Male, dass sich Anwohnerbeschwerden bereits seit 2011 in ununterbrochener Reihenfolge in Bürgerversammlungsbeschlüssen gebündelt hätten, die sich gegen den Kulturstrand am Vater-Rhein-Brunnen aussprachen. Die Anträge seien ohne Absprache von Bürgern unterschiedlicher Couleur gestellt worden. Es ginge nicht um Lärmbelästigung, sondern um die Bevorzugung einer Nutzergruppe der Grünanlage und des Landschaftsschutzgebietes Isarauen. Tatsächlich würde der Vater-Rhein-Brunnen seit Wochen nicht mehr mit Wasser bespült. Drei Monate Veranstaltung während einer Vegetationszeit von fünf Monaten sei unverhältnismäßig lang. Den Anwohnern würde der Park mit einem der schönsten Münchner Brunnen geraubt. Auf Nachfrage von Herrn Wolfgang Püschel (SPD) bestätigte ich, dass sich auch der Bezirksausschuss gegen die Veranstaltung an diesem Ort ausgesprochen habe, vor allem in der Stadtratssitzung vom 16.12.2015.

Ich wies darauf hin, dass sich die Punktevergabe der Bezirksausschüsse rechnerisch nicht auf das Ergebnis auswirken hätte können, weil nur der BA 01 Punkte vergab und allen Bewerbern gleich viele, nämlich fünf. Da Bürgerversammlungen und der Bezirksausschuss diese Veranstaltung auf ihrem Gebiet überhaupt nicht wollten, wäre es folgerichtig, auf die Punktevergabe zu verzichten. Ich würde den Gang der Dinge verfolgen. Eine Klage, insbesondere auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahren, hielte ich mir offen. Schließlich habe der Stadtrat auf die Schnelle Bewerber ohne Erfahrungen grundsätzlich ausgeschlossen. 

Es entbrannte dann eine Diskussion über die Frage der Geschäftsmäßigkeit der Veranstaltung "Kulturstrand". Herr Markus Stadler (Grüne) wies darauf hin, dass es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelte. Schon der Streit um die Vergabe ließe auf ein starkes geschäftliches Interesse schließen. Er ging von einem Reingewinn von 50.000 Euro aus und forderte mehr Kultur am "Kulturstrand" als auch am "Isarinselfest". Auch Herr Jürgen-Peter Pinck (SPD) machte deutlich, dass eine Gewinnerzielungsabsicht klar erkennbar sei. Aufgrund geäußerter Einwände von Herrn Christian-Georg Siebke (FDP), informierte ich darüber, dass der Betreiber des "Kulturstrands" Herr Benjamin David in der BILD einen Umsatz von 350.000 Euro angegeben habe. Aufgrund der Angaben beim Verwaltungericht könne man von einem Umsatz von mindestens 400.000 Euro ausgehen. Dem Einwand "Umsatz ist nicht Gewinn" entgegnete ich, dass man den Rohgewinn gut schätzen könne. Es gäbe dazu in den Einkommensteuerrichtlinien Begriffe wie dem Rohgewinnaufschlagssatz. Ginge man von einem Bierpreis von 10,50 Euro aus, der 2015 verlangt wurde und ziehe man einen Einkaufspreis von höchstens 2,50 Euro für den Liter ab, wäre ein Rohgewinnaufschlag von Faktor 4 zu erzielen gewesen. Der Reingewinn richtete sich nach den Ausgaben/Kosten für das Personal, offensichtlich junge Hilfskräfte, den Aufbauten (Sand, Holzbohlen, einfache Holzverkleidungen) und dem Kulturprogramm. Teure Gigs seien nicht ersichtlich. Der Rohgewinn spräche jedoch allein dafür, dass sich höhere Gewinne als die von Herrn Stadler geschätzten 50.000 Euro erzielen ließen.

Ausdrücklich wies ich daraufh in, dass ich nicht wisse, ob die David Bührlen GbR überhaupt ein Gewerbe angemeldet habe, da sie einen Großgastronomen als Subunternehmer angegeben habe als auch unterschiedliche Imbisswagen am "Kulturstrand" Ware verkauft hätten. Eine Offenlegungspflicht bestünde nicht. Die Gewinnerin "Urbanleague" sei wenigstens ordentlicher Kaufmann. Dem Hinweis von Herrn Prof. Dr. Jörg Hofmann, zur Offenlegung einer Gewerbetätigkeit sei eine GbR auch nicht verpflichtet pflichtete ich bei. 

Es gab im Plenum zweimal Gefühle. Zum einen als ich sagte, 90 Prozent der männlichen bayerischen Bevölkerung sei in der Lage ein "Event" wie den "Kulturstrand" zu organisieren. Die Nachfrage, was denn die Frauen machten, beantwortet ich in Gedanken an ländliche Gepflogenheiten mit "Die backen Kuchen". Das Gelächter wirkte aber nicht bösartig, sondern eher mit einem aus der Zeit gefallenen Menschen fühlend. Wütender waren die Entgegnungen, insbesondere von Herrn Siebke und Herrn Pinck, ich könne dem Veranstalter kein unlauteres Vorgehen unterstellen. Ich verwies auf die Tatsachen, die ich auf meinem Blog widerspruchslos veröffentlicht hätte. Die Adresse des Blogs sei auf der Rückseite der Postkarte "Gruß vom Kulturstrand München" angegeben. Die Postkarte hatte ich an Bezirksausschussmitglieder und Bürger verteilt. 

Der Bezirksausschuss beschloss nichts. Herr Neumer wies darauf hin, dass nicht in laufende Verfahren eingegriffen werden sollte. Auch könne daran gedacht werden, ganz auf den Standort Vater-Rhein-Brunnen zu verzichten. 

Kommentar:

Erstmals in der Geschichte des "Kulturstrands" äußerte ein gewählter Mandatsträger, dass es sich dabei um eine kommerzielle Veranstaltung handelt und massive geschäftliche Interessen verfolgt werden. Ich habe darauf schon vor Jahren in meinem Blog hingewiesen. Die "Kultur" wurde von den "Urbanauten" vorgeschoben, um Bestlagen für Getränkeverkauf auf öffentlichem Grund zu bekommen. Auch konnte ich klar machen, dass die Stadt nicht registriert hat, dass dabei schönste gewidmete Grünanlagen für ein bestimmtes Klientel/Milieu zweckentfremdet werden. Die Konzentration auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärm geht allein wegen der Lage ins Leere. Wenn man dieses Merkmal bei der Vergabe von Eventflächen heranzöge, wären unsere Parks voll mit Gastronomie und Events aller Art. Die Grünanlagen dienen jedoch der Erholung der Anwohner und nicht den Geschäftsinteressen Einzelner.

Der Rohgewinnaufschlag findet sich tatsächlich in R 6.8 Einkommensteuerrichtlinien zur Bewertung des Vorratsvermögens. Ich hatte mich irrtümlich auf R 5.5 bezogen. Leider klärte der von mir angesprochene Herr Prof. Dr. Hofmann nicht auf, der Steuerberater ist. Hilfreich wäre der Hinweis auf die Richtssatzsammlung gewesen, die zuverlässige Schätzungsgrundlage der Finanzämter. Man kommt z. B. bei einem Imbissbetrieb auf einen Rohgewinn von 69 % des Umsatzes. Bei einem Bierpreis von 10,50 Euro für die Maß wurden jedoch Preise verlangt wie auf dem Oktoberfest und dort gibt es Riesenzelte, Bedienungen, professionelle Musiker und vieles mehr. Die Aussage, der "Kulturstrand" an diesem Ort sei eine Lizenz zum Gelddrucken halte ich deshalb aufrecht.

Auch möchte ich weiterhin wissen, ob die David Bührlen GbR ein Gewerbe angemeldet hat und Gewerbesteuer zahlt. Leider wurde vor Jahren in der Gewerbeordnung die Verpflichtung zur Angabe der Geschäftsinhaber an der "Ladentür" abgeschafft. Hinweise auf eine Gewerbeaufsicht sind nicht verpflichtend. Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, die Vergabe dürfe nur an transparente Gewerbetreibende erfolgen. Es kann nicht angehen, dass nicht einmal Benutzungsgebühren von der Stadt angegeben sind. Es gibt Gerüchte, diese beliefen sich auf 8.000 Euro, was einer versteckten Subvention gleich käme. Auch die Verflechtungen der "Urbanauten" mit weiteren Geschäften müssen geklärt werden. Der Verein Isarlust dient laut § 1 Abs. 4 der Vereinssatzung der Entwicklung der Marke "Isarlust". Diese Marke ist seit dem 31.05.2012 auf den Namen "die urbanauten gbr (vertreten durch die Gesellschafter: Ulrike Bührlen, 80469 München und Benjamin David, 80469 München)" eingetragen. Der Markenschutz gilt sogar für Bauträgergeschäfte. 

Die penetrante Lobby von FDP-Mitgliedern für die "Urbanauten" ist nur damit zu erklären, dass am "Kulturstrand" ein FDP-Sommerfest stattfand. Die "Urbanauten" haben einen Abend den Vater-Rhein-Brunnen einer abgegrenzten Nutzergruppe zur Verfügung gestellt. Dafür hatten sie einen guten Getränkeumsatz und die Stimmen der FDP-Stadtratsfraktion, Lobby- und PressearbeitDie Stimmen wurden also nicht gekauft, sondern getauscht. 

Ergebnis:

Mit den Äußerungen zur Kommerzialität des "Kulturstrands" ist es mit den vorgeschobenen Begriffen von "Kultur", "Familen", "Kinderspaß", "Sandburgen" vorbei. Es geht um Getränkeverkauf in Bestlage und sonst nichts. In einem nächsten Schritt muss nun der Stadtrat zu dieser Einsicht kommen, was lange dauern kann. Zumindest der OB scheint schon seit längerem die Masche der "Urbanauten" zu erkennen. Hoffen wir, dass wieder Frieden einkehrt. Weniger Alkohol und Drogen - mehr wilde Isar. 

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