Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
12. Sitzung Donnerstag, 6.
Juni 2019, 9:15 Uhr, Saal N 401
TOP I. 2. Gesetzentwurf Thomas
Kreuzer u. a., LT-Drucksache 18/1816
Sehr geehrter Herr Flierl,
sehr geehrter Herr Friedl,
gestatten Sie uns bitte, dass
wir uns an Sie als Berichterstatter wenden.
Wildfleck ist eine gemeinnützige
Unternehmergesellschaft und vor allem in urbanen Gebieten wie München aktiv.
Wir verstehen und als zeitgemäße Nichtregierungsorganisation (NRO) bzw. Non-governmental
organisation (NGO).
Wir hätten zwei Ergänzungswünsche
an den Gesetzesentwurf:
1. § 1 Nr. 2 Buchst. b:
In Art. 5 Abs. 3 Satz 1
BayNatSchG wird ergänzt durch natürliche und juristische Personen mit
Naturschutzbezug.
(3)1 Die Vorbereitung, Betreuung und Ausführung der
Maßnahmen nach Abs. 1 kann auch Vereinen übertragen werden, in denen
möglichst flächendeckend kommunale Gebietskörperschaften, Landwirte und
anerkannte Naturschutzverbände und sonstige natürliche und juristische
Personen mit Naturschutzbezug sich gleichberechtigt und für den
Naturschutz und die Landschaftspflege einsetzen (Landschaftspflegeverbände).
Begründung: Will der Staat Erfolg
beim Naturschutz haben, muss er den Kreis der Akteure erweitern. Da die
Zivilgesellschaft sich immer weiter ausdifferenziert, muss das Gesetz möglichst
allen Rechtsformen gerecht werden. Naturschutzorganisationen in der Form einer
gemeinnützigen GmbH oder Einzelpersonen mit eigenen Biotopen oder Firmen der
Naturschutzbranche sollten nicht aus der Möglichkeit der Teilnahme an einem
Landschaftspflegeverband ausgeschlossen werden.
2. § 1 Nr. 3:
In Art. 5b Nr. 1 BayNatSchG
wird der Gebietstyp „Landschaftsschutzgebiet“ und „Naturpark“ in den Kreis der förderberechtigten Gebiete
aufgenommen.
Begründung: Gerade in urbanen
Gebieten spielen Landschaftsschutzgebiete eine große Rolle. Und in der Stadt
befinden sich auch viele Menschen, denen Natur vor Ort wichtig ist. Diese Menschen
sollten nicht von förderwürdigen Projekten abgehalten werden. Auch Naturparks
sind wichtig, weil sie nicht so hohe fachliche Anforderungen an Projekte
stellen. Somit können viele Menschen angesprochen werden, um den
Naturschutzgedanken zu verbreiten und auch die Grenzen des Naturschutzes aufzuzeigen.
Diese E-Mail ist veröffentlicht
und unterliegt keiner datenschutzrechtlichen Beschränkung:
Eine Weiterleitung an
Entscheidungsträger begrüßen wir sehr.
Dr. Stefan
Engelsberger
Wildfleck
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz:
München
Amtsgericht
München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger
Postanschrift:
Wildfleck
c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München
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