Donnerstag, 9. Mai 2019

Wildfleck schreibt Frau Stadtbaurätin Dr. (I) Elisabeth Merk zum Isarplan

Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzung vom 02.05.2019, vertagt auf 22.05. oder 29.05.2019

Kurzübersicht dieses Schreibens
1. Einklagbaren Hochwasserschutz beachten, Grünen-Antrag nicht umsetzbar,
2. Naturschutz beachten. Auslichtungen rechtswidrig,
3. Volksbegehren Artenschutz vor Umsetzung, Artgerechte Neupflanzungen notwendig,
4. Gezielte und neutrale Öffentlichkeitsbeteiligung anliegender Bürger fehlt,
5. Explizit: Alkoholverkauf, Alkoholsucht und Isarkultur,
6. Hinweis auf einklagbares Umweltinformationsgesetz.


Sehr geehrte Frau Stadtbaurätin,

gestatten Sie mir bitte den Wunsch, folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Die Stadtratsfraktion Die Grünen Rosa Liste hat einen Antrag eingebracht, worauf der Tagesordnungspunkt vertagt wurde.


Punkt 2c dieses Antrags ist nicht umsetzbar.
Isarbalkone und Treppen zum Fluss mit Sitzstufen lägen im Überschwemmungsgebiet der Isar.


Nach § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dort die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen untersagt.
Eine Ausnahme nach Abs. 5 bedürfe einer Prüfung der Auswirkung auf den Hochwasserschutz.
Dabei wären auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu prüfen. Es handelt sich dabei um ein subjektiv öffentliches Recht.
Der Deutsche Bundestag hat sich für diesen einklagbaren Drittschutz entschieden.


Auch die Qualifizierung der Bauvorhaben nach § 78a Abs. 1 Nr. 1 WHG und eine Ausnahme nach Abs. 2 wären drittschützend.
Die Landeshauptstadt München hat diese Tatsachen bisher nicht berücksichtigt. Es finden sich keine Aussagen zum Überschwemmungsgebiet.

Ich rege an, diese gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und den Stadtrat darüber zu informieren.
Es ist eine offenkundige Tatsache, dass ein Rückbau der Ufermauer das Überschwemmungsgebiet verändert.
Ein Meilensteinplan noch in 2019 ist nicht machbar, da die Nachbarschaft in diesem Verfahren klagebefugt ist.
Die Nachbarschaft besteht auch aus den Ober- und Unterliegern, deren Keller schnell volllaufen können.
Die Landeshauptstadt München ginge mit einem überhasteten Verfahren ein großes Klage- und Haftungsrisiko ein.

2. Die beschriebenen „Auslichtungen“ des naturnahen Gehölzbestands sind rechtswidrig.
Sie betreffen die Gewässerrandstreifen der Isar. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern ist nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 WHG verboten.
Ein Verbot enthält auch Art. 16 Abs. 1 Nr. 1 BayNatSchG.
Eine Ausnahme wegen weniger Menschen, die Beton einer naturnahen und ökologisch wertvollen Isar vorziehen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Auf Privatgrund sind solche „Gärten des Grauens“ möglich. Es gibt aber erste Einschränkungen von Kommunen.
Der Stadtrat sollte darüber informiert werden, dass er sich gegen das Gesetz stellt.

3. Außerdem sollte der Stadtrat darüber informiert werden, dass es ein Volksbegehren „Artenschutz“ gegeben hat. Der Bayerische Landtag wird dieses Volksbegehren umsetzen.



Die Bayerische Staatsregierung weitet in § 5 des Gesetzentwurfs den Gewässerrandstreifen für Grundstücke des Freistaats Bayern sogar auf zehn Meter aus.

Der sogenannte „Isarrahmenplan“ berücksichtigt diese Vorgaben und damit den Volkswillen nicht.
Die „Auslichtungen“ waren bisher Rodungen, die zwar den Zugang für Menschen leichter ermöglichten, jedoch den Raum von Kleintieren und Vögeln nahmen.
Jegliche Rodung von Pflanzen in Städten ist klimaschädlich und widerspricht den UN-Klimazielen.
Die Sitzungsvorlage enthält das Wort „Klima“ kein einziges Mal und auch kein zusammengesetztes Wort mit „-klima-„.
Ein Verzicht auf weitere Auslichtungen und eine Aussaat und Anpflanzung eines artenfreundlichen Bewuchses entspräche den gesetzlichen Vorgaben und dem Volksbegehren.
Hier gibt es zwar kein Klagerecht wie beim Hochwasserschutz. Der Bürger könnte sich aber durch das von der Stadtverwaltung begrüßte „Guerilla Gardening“ selbst behelfen.
Es bestünde dabei die Gefahr einer unsachgemäßen Bepflanzung. Es wäre wünschenswert, diese Maßnahmen dem Gartenbauamt zu übertragen.

4. Die Aussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind unvollständig.
Es fehlen Hinweise auf Anträge der Bürgersammlung Altstadt-Lehel.



Der Wunsch nach Erhalt der naturnahen Isar wurde von der Bevölkerung mehrheitlich geäußert, aber von der Verwaltung abgelehnt.
Die Bevölkerung wurde auch nicht in der Flussrunde berücksichtigt. Es dürfen daran außer Mandatsträgern nur ausgewählte Personen teilnehmen, die sich für
den Isarrahmenplan aussprechen, bzw. diesen nicht in Frage stellen. Auch die Spaziergänge sind so gestaltet, dass der Teilnehmerkreis
begrenzt und einseitig ist. Es fehlen Breitenwirkung als auch Neutralität. Veranstaltungen werden zudem dem Betreiber des Kulturstrands überlassen, der einen Interessenskonflikt als Gastwirt hat.
Bei allem entsteht der Eindruck. der Isarrahmenplan sei von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung herbeigesehnt, was nicht in Ansätzen erkennbar ist.

Eine Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit ist wünschenswert. Der komplexe Sachverhalt von Hochwasserschutz über Denkmal-, Naturschutz hin zur Bedeutung der Isar für das Stadtklima und die Gefahr einer Übernutzung hin zur Partymeile sollte jedem betroffenen Anlieger im Isargebiet (einige Zehntausend) übersichtlich dargestellt und zugesandt werden. Dabei sollte auf kindliche Erklärungsversuche verzichtet werden wie z. B. einem Papierfernrohr oder kindlicher Rhetorik wie dem Spruch, man müssen dem Bürger die Angst nehmen. Aktive Bürger haben keine Angst vor Entwicklungen, sondern informieren sich und wägen ihre Interessenslage ab. Mit Erwachsenen spricht man nicht so, wie es das Stadtplanungsreferat tut.

5. Auch Werbeträger, die von einer „hochwertigen Kulturveranstaltung“ am Vater-Rhein-Brunnen sprechen sind einer Glaubwürdigkeit bei ästhetisch gebildeten Bürgern nicht zuträglich. Eine Notwendigkeit des Alkoholverkaufs in nahen Abständen und damit die Förderung der Alkoholsucht sollte begründet werden. Dies hinsichtlich der Kioskkultur in Großstadtgebieten (Cornern HH Schanze usw.) und ihrer Einbettung in die Münchner Isarkultur, die in der Mitte noch fast ursprünglich und nicht besoffen und vergrillt ist.

6. Wildfleck hat umfassende Auskunftsanträge nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird diese gesetzlich und einklagbare Form der Informationsbeschaffung weiterhin beschreiten.

Ich veröffentliche dieses Schreiben auf Wilde Isar Blog.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Stefan Engelsberger


Wildfleck gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: München
Amtsgericht München: HRB 222 825
Gesellschafter-Geschäftsführer: Dr. Stefan Franz Karl Engelsberger

Postanschrift:
Wildfleck c/o Engelsberger, Adelgundenstr. 11, 80538 München

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